Neu im neuen Jahr 2025
Produkte
Viele Verbraucher:innen kennen das TÜV-Siegel von Haushalts- und Elektrogeräten. Die Mitglieder des TÜV-Verbands prüfen aber nicht nur Toaster oder Kühlschränke, sondern tatsächlich fast alles, was in die Hand genommen werden kann, sich bewegt oder fest verbaut ist. Angefangen von Spielzeug über Fahrzeuge und Aufzüge bis zu Medizinprodukten, Dampfkesseln und sogar Kraftwerke und Chemieanlagen.
Einige dieser Prüfungen sind von der europäischen Gesetzgebung wegen des hohen Risikopotenzials der Produkte verpflichtend vorgeschrieben. So darf eine Herstellerfirma zum Beispiel einen Herzschrittmacher nur dann auf den Markt bringen, wenn dieser vorher von einer unabhängigen Stelle wie den TÜV überprüft und für sicher befunden wurde. Die meisten Prüfungen werden allerdings freiwillig auf Wunsch der Herstellerfirma oder des:der Händler:in durchgeführt. Dies gilt beispielsweise für Elektrogeräte oder Spielzeug.
Die Digitalisierung macht eine Neudefinition des Begriffs der Produktsicherheit nötig
Mit zunehmender Digitalisierung wird die Produktsicherheit weiter gefasst als bisher. Ein Produkt muss heute nicht mehr nur physisch sicher sein, also zum Beispiel vor einem Stromschlag geschützt sein, sondern auch Cyberattacken standhalten können. Das gilt für vernetzte Fahrzeuge und Anlagen genauso wie für das „Smart Home“. Neue Herausforderungen stellen auch Produkte und Anwendungen dar, die Künstliche Intelligenz nutzen. Unabhängige Prüfungen können hier für zusätzliche Sicherheit sorgen. Der TÜV-Verband setzt sich deshalb dafür ein, dass die IT-Sicherheit stärker in der nationalen und europäischen Gesetzgebung verankert wird.
Neben den digitalen Funktionen von Produkten rücken auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus. Der gesamte Lebenszyklus von Produkten von der Herstellung bis zur Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung muss dabei berücksichtigt werden. Die Einhaltung ökologischer und ethischer Mindeststandards ist für viele Verbraucher:innen ein wichtiges Kaufkriterium. Unabhängige Prüforganisationen können durch Vor-Ort-Audits oder Laborprüfungen feststellen, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Dafür braucht es aber einen verpflichtenden gesetzlichen Rahmen. Deshalb setzt sich der TÜV-Verband für ein europäisches Lieferkettengesetz ein.
Neuigkeiten
Geprüfte Prüfer:innen
Zur Sicherung der Qualitätsinfrastruktur müssen Prüforganisationen höchste Anforderungen an Kompetenz und Unabhängigkeit kontinuierlich erfüllen, um die Lizenz zum Prüfen – die sogenannte Akkreditierung – zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Qualitätsinfrastruktur sind durch die Prüforganisationen selbst einzuhaltende Normen und Standards im Rahmen der Prüfung von Produkten. Dies ist die sogenannte Konformitätsbewertung. Ob Produkte in die Hand genommen können, sich bewegen, oder fest verbaut sind – der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, dass sämtliche Produkte so sicher wie möglich sind.
Alle Antworten zu Fragen rund um die Drittprüfung gibt es in diesen FAQs.
Unsere Themen im Bereich der Produktsicherheit
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Rainer Gronau
Stellvertretender Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Politik, Recht, Europa