Der TÜV-Verband hat die Ausweitung der Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrüßt. „Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der britischen Virus-Mutante ist die Nutzung professionell hergestellter und geprüfter Schutzmasken der richtige Schritt“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, nach den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern. „Die Bürger sollten jetzt auf einen bestmöglichen Fremd- und Selbstschutz achten.“ Neben der Beachtung von Abstandregeln und Hygienevorschriften sei das Tragen hochwertiger Schutzmasken ein entscheidender Beitrag zum Infektionsschutz. Bühler: „Professionelle Masken müssen den international gültigen Normen in Bezug auf Filterleistung, Material und Passform entsprechen und gewährleisten damit eine entsprechende Qualität.“ Das sei bei den selbst hergestellten Masken nicht der Fall.
Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass medizinische Gesichtsmasken nicht durch externe Stellen geprüft werden. Hier reicht eine Selbsterklärung der Hersteller aus, dass ihr Produkt sämtliche in der EU geltenden Vorgaben einhält. Nur dann dürfen sie auf ihren Masken bzw. auf der Verpackung das CE-Zeichen anbringen und die Produkte in der EU auf den Markt bringen. Höhere Anforderungen gelten für FFP2-Masken, die vor der Markteinführung von externen Laboren geprüft werden müssen. „Die Filterwirkung und die Passform von FFP2-Masken ist im Vergleich zu medizinischen Gesichtsmasken noch einmal deutlich besser und damit der Schutz vor einer Corona-Infektion höher“, sagte Bühler. Für einen höheren Schutz sei es daher empfehlenswert, FFP2-Masken zu tragen. Als akkreditierte Prüflabore und notifizierte Stellen prüfen und zertifizieren TÜV-Unternehmen die so genannten partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3).
Weitere Informationen zum Kauf und zur Wirkung von FFP2-Masken sind hier abrufbar.