Straße

Hauptuntersuchung

Nach der Zulassung müssen Fahrzeuge im Straßenverkehr regelmäßigen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen unterzogen werden. Durch die Hauptuntersuchung soll sichergestellt werden, dass am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeuge verkehrstüchtig und sicher bleiben und keine Gefahr für Fahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmer:innen darstellen. Für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges ist die Person verantwortlich, die das Fahrzeug im Gebrauch und die dafür notwendige Verfügungsgewalt hat. Die Technischen Prüfstellen (TP) und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (ÜO) der TÜV-Unternehmen sind verpflichtet, Kraftfahrzeuge auf die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Anforderungen zu prüfen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheit und Umweltschutz sowie die Nachrüstung.

Als Kompetenznachweis zur Durchführung der Hauptuntersuchung müssen die Überwachungsorganisationen gemäß Anlage VIIIb zu §29 der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO/IEC 17020 gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nachweisen. Dieser Nachweis ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines TÜVs als Überwachungsorganisation zur Durchführung der Hauptuntersuchung durch die obersten Anerkennungsbehörden der Länder. Die Aufsicht über die Technischen Prüfstellen obliegt den zuständigen Behörden der 16 Länder.

Die ursprünglich eigenständige Abgasuntersuchung (AU) wurde 2006 in die Hauptuntersuchung integriert und damit zu einer sogenannten „Beigestellten Prüfung“. Die regelmäßige AU von Kraftfahrzeugen ist ein wesentlicher Bestandteil der HU und ein wichtiges Instrument zur Überwachung des ordnungsgemäßen Wartungszustandes und der Funktion der Abgasnachbehandlung von Kraftfahrzeugen.

Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich und richten sich nach Anlage VIII zu § 29 StVZO. Pkw müssen beispielsweise drei Jahre nach der Erstzulassung erstmalig zur Hauptuntersuchung. Anschließend folgt ein zweijähriges Untersuchungsintervall. Busse müssen nach der Erstzulassung jährlich zur HU.

Je älter die Kraftfahrzeuge, desto häufiger stellen die amtlich anerkannten Sachverständige oder Prüfer:innen der TÜV sicherheitsrelevante Mängel fest. Ein Drittel der zehn Jahre alten Autos fällt deshalb erst einmal durch die Hauptuntersuchung. Stellen die TÜV-Expert:innen erhebliche Mängel fest, wird die Plakette erst erteilt, nachdem jeder Mangel behoben ist. Es gibt allerdings auch Fahrzeuge, die als „verkehrsunsicher“ sofort stillgelegt werden. Ihr Anteil: 0,1 Prozent.

Eine neue Herausforderung ergibt sich durch die technologische Weiterentwicklung und zunehmende Digitalisierung der Kraftfahrzeuge. Fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme müssen ebenfalls im Rahmen der Hauptuntersuchung auf Funktion und Wirkung getestet und überprüft werden können. Kraftfahrzeug sind zudem mit entsprechenden Schnittstellen mit dem World Wide Web verbunden. Wie IT-Systeme heute Unternehmen brauchen Kraftfahrzeuge und Flotten künftig ein aktives, fortwährendes Security Monitoring. Denn egal wie hoch das Schutzlevel vor Cyberangriffen bei der Erstzulassung war, es wird über die Lebensdauer des Kraftfahrzeugs hinweg zwangsläufig erodieren.

Die Grundlagen für die Weiterentwicklung entsprechender Prüfvorschriften werden derzeit gerade geschaffen. Der TÜV-Verband und seine Mitglieder sind eingebunden in die Diskussion mit den zuständigen regulatorischen und politischen Gremien auf deutscher und internationaler Ebene.

Was bringen die neuen Regeln für Abgasuntersuchungen?

Antworten finden Sie in unseren FAQs

Die Hauptuntersuchungen ausgewertet im TÜV-Report

 

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Richard Goebelt

Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität

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