Reporte

Röntgenreport

Seit der Entdeckung der Röntgenstrahlung im Jahr 1895 hat sich viel bei der Sicherheit von Röntgengeräten viel getan: Innovative Technik vermindert die Belastung der Patient:innen stark, da viel weniger Strahlung pro Untersuchung notwendig ist als früher. Darüber hinaus ist der Strahlenschutz für die Sicherheit der bedienenden Personen und der Patient:innen heute in einem umfangreichen Regelwerk fest verankert. Röntgeneinrichtungen werden vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle fünf Jahre von behördlich bestimmten Sachverständigen sehr sorgfältig überprüft. Indem sie kontrollieren, dass Röntgeneinrichtungen einwandfrei funktionieren und optimal eingestellt sind, leisten die Sachverständigen einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit beim Umgang mit Röntgeneinrichtungen.

Die im TÜV-Verband organisierten Sachverständigen koordinieren sich im Arbeitskreis (AK) Röntgen, der im Jahr 2017 zum Zwecke des fachlichen Austausches und der Sicherung der Prüfqualität gegründet wurde. Der AK Röntgen hat seitdem zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen initiiert und das Merkblatt für Röntgentechnik mit einer Übersicht zu den Mindestanforderungen bei der Prüfung an Röntgeneinrichtungen veröffentlicht. Für den Röntgenreport hat der AK nun die Sachverständigenprüfungen aller im TÜV-Verband zusammengeschlossenen Mitgliedsunternehmen des vergangenen Jahres einheitlich ausgewertet.

Der Röntgenreport des TÜV-Verbands gibt einen Überblick über den Zustand der unabhängig geprüften Röntgengeräte in Deutschland. Der Report erfasst Mängel an Geräten, die in der Human- oder Dentalmedizin, der Tiermedizin sowie im technischen Bereich angewendet werden. Die Mängelauswertungen zeigen, wie wichtig eine stringente Qualitätssicherung, eine fortwährende Wartung und regelmäßige Überprüfung für die Sicherheit und Qualität von Röntgengeräten in Deutschland sind.

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Dr. Alexander Schröer

Referent Kerntechnik und Strahlenschutz