Aufzüge

Information zur Prüfung von Feuerwehraufzügen

In Ihrem Gebäude befindet sich ein Feuerwehraufzug?

Dieser Aufzug ist für Ihr Gebäude durch die jeweils gültige Bauordnung oder durch eine Auflage in der Baugenehmigung / im Brandschutzgutachten vorgeschrieben.

Er dient im Not- oder Brandfall der Feuerwehr zur Beförderung von Einsatzkräften, Material zur Brandbekämpfung oder zur Rettung von Personen. Daher sind Verfügbarkeit und sichere Verwendung dieses Aufzugs von hoher Bedeutung.

Dann betrifft Sie der Anhang 3 „Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen“ der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“

Die von Ihnen beauftragte Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge muss daher bei Prüfungen von Feuerwehraufzügen die nunmehr zusätzlich vorgeschriebenen Prüfschritte vornehmen, um feststellen zu können, ob die Mindestanforderungen für die sichere Verwendung des Feuerwehraufzuges gewährleistet sind.

Im Rahmen der Ordnungsprüfung bei einer Neuanlage sind dies folgende Unterlagen:

  • Den Feuerwehraufzug betreffende Nachweise zur Erfüllung der Vorgaben aus der gültigen Bauordnung, aus der Baugenehmigung und ggf. aus dem Brandschutzkonzept

  • Übersicht und zugehörige Prüfnachweise gewerkeübergreifender Prüfungen des Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen unter Einbindung des Feuerwehraufzugs

  • Nachweis der Funktionsfähigkeit des Löschwassermanagements

Im Rahmen der Ordnungsprüfung bei einer Hauptprüfung sind dies Prüfberichte:

  • der Brandmeldeanlage

  • der Brandfallsteuerung

  • der Druckbelüftungsanlage

  • der Ersatzstromversorgung

  • der Wirk-Prinzip-Prüfung

  • des Löschwassermanagements

Bitte legen Sie zur Ordnungsprüfung durch die ZÜS die vorhandenen, für Ihren Feuerwehraufzug relevanten Unterlagen vor, die am Tag der Prüfung gültig sein müssen.

Im Rahmen der technischen Prüfung (Inbetriebnahme und Hauptprüfung) sind dies Unterlagen über:

  • die Prüfung des Feuerwehrbetriebs bei Netzbetrieb

  • das Umschalten zwischen Netzbetrieb und Ersatzstromversorgung bei Feuerwehrfahrt

  • die Prüfung der Funktionsfähigkeit der festgelegten Feuerwehrfunktionen

  • die Prüfung der relevanten Beleuchtungen

  • die Prüfung der Funktionsfähigkeit von Löschwasserpumpe

  • die Druckbelüftung und das Kommunikationssystem für die Feuerwehr

Bitte stellen Sie der ZÜS die notwendigen Schlüssel - z. B. für den Feuerwehrschalter - für die technische Prüfung zur Verfügung.

 

 

André Siegl

Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik

+49 30 760095-550

andre.siegl@tuev-verband.de