Erfahrungsaustausch Prüfstellen nach RohrFLtgV (EK Rof)

Beschlüsse des EK Rof

Die vom EK Rof verabschiedeten Beschlüsse sind für die Prüfstellen im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich. Ihr Inhalt bezieht sich auf die Prüfaufgaben von Prüfstellen an Rohrfernleitungsanlagen. Durch sie werden konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse erzielt. Die Einhaltung der Beschlüsse bei den Prüfstellen wird durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) überprüft.

Die Prüfstellen haben ihrem Handeln unter anderem diese Beschlüsse zugrunde zu legen. Die externen Beschlüsse sollen gemäß Geschäftsordnung in geeigneter Form veröffentlicht werden. Dies erfolgt an dieser Stelle über die Homepage des TÜV-Verbands, der die Geschäftsstelle des EK Rof innehat. 

Mit Stand 12.08.2024 enthalten die Dokumentenordner:

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Dr. Hermann Dinkler

Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

+49 30 760095-540

hermann.dinkler@tuev-verband.de