MPU: Zweifel an der Fahreignung ausräumen

Ablauf und Ergebnisse der MPU

Die Medizinisch-Psychologie Untersuchung, kurz MPU, findet an einem einzigen Tag an einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) statt und setzt sich aus fünf Teilen zusammen, die wir hier einzeln vorstellen. Der sechste Teil der MPU ist das Gutachten – auch auf ihre Ergebnisse gehen wir hier ein.

Vorab: Die MPU erfolgt immer anlassbezogen. Die Gutachter:innen haben eine konkrete Frage zu beantworten, etwa: „Liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bei Herrn Mustermann Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen?“ Je nach Fragestellung werden die einzelnen Untersuchungsteile unterschiedlich gewichtet.

  1. Aktenanalyse
    Der BfF werden von der Fahrerlaubnisbehörde die juristisch verwertbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Bezug zu der Fragestellung haben, zum Beispiel Strafbefehl, Urteile, Auszug aus dem Verkehrszentralregister und Führungszeugnis. Dies wird als „Akte" bezeichnet. Diese Akte wird vor der eigentlichen Untersuchung durch die Gutachter:innen (Verkehrsmediziner:innen und -psycholog:innen) analysiert, so dass die Gutachter:innen über die jeweilige Ausgangslage informiert sind.

  2. Verkehrsmedizinische Untersuchung
    Bei der Verkehrsmedizinischen Untersuchung wird ermittelt, ob die betroffene Person den körperlichen Anforderungen an das Führen von Kraftfahrzeugen genügt. Es erfolgt immer eine Anamnese (Aufnahme der einschlägigen Vorgeschichte aus medizinischer Sicht). Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, etwa die laboranalytische Untersuchung von Blut.

  3. Verkehrspsychologie Leistungsuntersuchung
    Hier wird festgestellt, wie es um die Leistungsfähigkeit der Betroffenen in wichtigen Feldern wie „Aufmerksamkeit“ oder „Reaktionsfähigkeit“ bestellt ist. Je nach Fahrerlaubnisklasse gelten unterschiedliche Anforderungen, die etwa für Lkw-Fahrer:innen höher sind als für Pkw-Fahrer:innen. Welche Testverfahren eingesetzt werden, hängt von der jeweiligen Fragestellung und der individuellen Befundlage ab. Sollten die Tests zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, besteht die Möglichkeit einer Fahrverhaltensbeobachtung. Dabei wird am praktischen Fahrverhalten beobachtet, ob die betroffene Person durch eine umsichtige und sicherheitsorientierte Fahrweise die aufgetretenen Leistungsdefizite ausreichend ausgleichen kann.

  4. Psychologisches Untersuchungsgespräch
    Im Gespräch wird erörtert, welche Ursachen, welche Einstellungen, Verhaltensweisen und -gewohnheiten zu der Auffälligkeit geführt haben. Dadurch kann eingeschätzt werden, wie groß die zugrunde liegende Problematik ist. Thematisiert werden anlassgebende Vorgeschichte beziehungsweise das Delikt, ursächliche Bedingungen der Auffälligkeit, problemangemessene Veränderungen, Stabilität der Veränderung, Rückfallvorsorge.
    In diesem Gespräch geht es darum, bestehende Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Hat beispielsweise ein Gericht festgestellt, dass die betroffene Person ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist, kann das psychologische Untersuchungsgespräch die Befunde liefern, dass diese Feststellung inzwischen nicht mehr zutrifft. Dies kann nur gelingen, wenn die Betroffenen mitwirken. Die Gutachter:innen sind auf die offene und realitätsgerechte Darstellung der Betroffenen angewiesen.
    Eine günstige Verhaltensprognose kann aus verkehrspsychologischer Sicht getroffen werden, wenn das ursächlich problematische Verhalten erkannt und ausreichend geändert wurde. Diese Änderung muss zudem stabil und gefestigt sein.

  5. Befundauswertung
    Bereits am Ende der Begutachtung geben die Gutachter:innen in der Regel eine vorläufige Rückmeldung zum Stand der Untersuchung. Im Nachgang werden die Befunde und Ergebnisse der Untersuchung durch die Sachverständigen ausgewertet.

  6. Das Gutachten
    Die Ergebnisse der MPU werden in einem Gutachten zusammengefasst. Das Gutachten wird nach Eingang aller notwendigen Befunde fristgerecht erstellt und verschickt. Das Gutachten kann zu drei Schlussfolgerungen kommen:

  • Positiv. Die Zweifel an der Fahreignung konnten ausgeräumt werden. In der Regel wird damit die Fahrerlaubnis wiedererteilt bzw. kann behalten werden. Das Gutachten muss der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden, die schlussendlich entscheidet.

  • Negativ. Die Zweifel an der Fahreignung konnten nicht ausgeräumt werden. Die Fahrerlaubnis wird entweder entzogen oder nicht wieder erteilt. In der Regel befinden sich im Gutachten mehrere Empfehlungen, was zu tun ist, um bei einer erneuter Antragstellung auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besser abzuschneiden.

  • § 70 Kursteilnahmeempfehlung. Zweifel an der Fahreignung konnten noch nicht ausgeräumt werden, sind aber nach der genehmigten Teilnahme an einem geeigneten Kurs als „ausgeräumt" zu bewerten. Die Kursempfehlung ist möglich bei alkohol- oder drogenauffälligen Fahrer:innen. Sobald eine Kursteilnahme durch ein Teilnahmezertifikat bestätigt wird, wird die Fahrerlaubnis in der Regel wieder erteilt. Das Gutachten muss der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden, damit diese der Kursteilnahme zustimmen kann.

Übrigens: Jede:r kann frei entscheiden, wo die MPU absolviert werden soll. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) muss durch die zuständige Landesbehörde amtlich anerkannt sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die BfF ein hohes Qualitätsniveau einhält. Dies wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen überwacht.

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Fani Zaneta

Referentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit

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