Straße

Fahrzeugtypgenehmigung

Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen in Europa die Anforderungen einer Typgenehmigung erfüllen. Die mehr als 150 technische Regelungen betreffen neben Systemen und Bauteilen für die aktive und passive Sicherheit auch umweltrelevante Vorschriften zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. Im Rahmen der Typgenehmigung wird die Erfüllung aller erforderlichen Vorschriften gemäß der EU-Typgenehmigungsverordnung nachgewiesen und von einem unabhängigen und von einer nationalen Typgenehmigungsbehörde benanntem Technischen Dienst geprüft und gutachterlich bestätigt.

Das betrifft nicht zuletzt den Lärmpegel der Fahrzeuge. Dessen Höhe ist für fahrende Autos in international harmonisierten Regelwerken festgeschrieben, nicht aber für stehende Autos. Für das „Standgeräusch“ fordert der TÜV-Verband in einem Positionspapier verbindliche Grenzwerte.

EU-weit wird das Verfahren zur Typgenehmigung kontinuierlich weiterentwickelt – im konstruktiven Austausch auch mit dem TÜV-Verband und seinen Mitgliedern. Das gemeinsame Ziel: Das Typgenehmigungsverfahren muss effizient sein und sicherstellen, dass alle in Verkehr gebrachten Fahrzeuge den rechtlichen und normativen Anforderungen entsprechen. So steigern neue Verordnungen die Leistungsfähigkeit des Typgenehmigungsverfahrens sowie die Marktüberwachung und erhöhen damit die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz. Zudem wird die Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts für Fahrzeuge gestärkt.

Neue Technologien, neue Aufgaben

Im Zuge der technischen Weiterentwicklung und der Digitalisierung können Kraftfahrzeuge und deren Funktion auch während ihrer Nutzungsdauer verändert werden. Die aktuell gültigen Prozesse bei Zulassung, Typgenehmigung und periodischer Überwachung müssen also künftig sicherstellen, dass diese Veränderungen die Sicherheit in Straßenverkehr nicht beeinträchtigen und der Schutz der Umwelt weiterhin garantiert ist. Es müssen neue und effiziente Mechanismen entwickelt werden, mit denen Änderungen am Produkt während der Nutzungsphase erkannt, geprüft und freigegeben werden können. Eine Herausforderung ist dabei die Anpassung der Typgenehmigung und der mit ihr immer mehr in Verbindung stehenden periodisch technischen Überwachung an automatisierte und vernetzte Kraftfahrzeuge.

Auch hier sind der TÜV-Verband und seine Mitglieder eingebunden in die Diskussion mit den zuständigen regulatorischen und politischen Gremien auf deutscher und europäischer Ebene.

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Richard Goebelt

Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität

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