Dreizehn Jahre lang war die Richtlinie 2007/46/EG das Maß aller Dinge der europäischen Fahrzeugtypgenehmigung, bevor diese vor rund vier Jahr durch ihre Nachfolgerrichtlinie, die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858, abgelöst wurde. Die VO (EU) 2018/858 brachte neben etwaigen Verbesserungen und Modernisierungen im Typgenehmigungsverfahren auch Herausforderungen für die Mitgliedstaaten, Genehmigungsbehörden, Technischen Dienste und Hersteller mit sich.
Mit der neuen Rahmenverordnung (EU) 2018/858 wurde ein großer Schritt zu mehr Sicherheit auf europäischen Straßen getätigt. Weiterhin versucht sie die Grundlagen für europäisch einheitliche und harmonisierte Anforderungen an Technische Dienste zu schaffen, um europaweit eine gleichbleibend hohe Qualität der Typgenehmigungen zu ermöglichen. Die Schaffung der bisherigen Regelungen erreicht dieses Ziel jedoch nicht. Ein tatsächlicher Effekt wurde nicht hinreichend erzielt, da die notwendigen Folgeschritte nicht gegangen wurden. Welche Schritte zur Stärkung eines gleichmäßig hohen Qualitätsstands der europäischen Typgenehmigung und zur Sicherung des Genehmigungsstandorts Deutschland erforderlich sind, legt das Grundsatzpapier dar.