Frittieren ohne Fett: Sicherheitstipps für Heißluftfritteusen
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Produktkennzeichnung
Viele Produkte, die wir alltäglich verwenden, sind niemals von einer unabhängigen Stelle auf ihre Sicherheit hin geprüft worden. Beim vermeintlichen Prüfsiegel auf vielen der Produkte handelt es sich nämlich nur um die europaweit verpflichtende CE-Kennzeichnung. Sie steht dafür, dass das Herstellerunternehmen nach eigener Aussage die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten hat. Die Folge: Gefahren und Defizite fallen erst auf, wenn die Produkte auf dem Markt sind und vielleicht schon Menschen zu Schaden gekommen sind.
Eine sinnvolle Alternative ist das gesetzlich geregelte GS-Zeichen. Dieses Prüfzeichen signalisiert, dass das Produkt auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes im Auftrag des Herstellerunternehmens freiwillig von unabhängiger Seite überprüft wurde. Mit diesem Testat können Herstellerunternehmen und Importeure dokumentieren, dass sie Ihrer Produktverantwortung in besonderer Weise nachkommen. Entscheidend ist, dass das GS-Zeichen vergeben wird, bevor das Produkt auf den Markt kommt. Damit entlastet es die Marktüberwachung, leistet einen zentralen Beitrag zum Verbraucherschutz und dient als wichtige Orientierungshilfe bei der Kaufentscheidung.
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Daniel Pflumm
Referent Produktregulierung und Digitalisierung