Zugelassene E-Scootern: Hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau
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E-Scooter
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Spielzeug für Tourist:innen oder Revolution des Nahverkehrs? Elektrisch angetriebene Tretroller, sogenannte E-Scooter, haben viele Fans – und eine große Gegnerschaft. Diese ärgert sich über rücksichtslose Fahrer:innen und Roller, die einfach irgendwohin geworfen werden. Der Ärger ist verständlich, gleichwohl sieht der TÜV-Verband in den E-Scootern für kurze Strecken eine sinnvolle Ergänzung zu Auto, Fahrrad sowie Bus und Bahn.
„Die hoch gesteckten Erwartungen konnte das neue Fortbewegungsmittel aber bisher noch nicht erfüllen“, sagt Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler. Laut einer Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands aus dem Winter 2020 nutzen erst 1,5 Prozent der Bundesbürger:innen regelmäßig einen E-Scooter.
Die mitunter chaotischen Zustände aus dem Sommer 2019, als E-Scooter erstmals auf deutschen Straßen unterwegs waren, haben sich inzwischen beruhigt. Die Tretroller sind nicht mehr auf den Gehwegen unterwegs und ihre Fahrer:innen offenbar seltener alkoholisiert.
EU-einheitliche Regelung gefordert
Da viele Tourist:innen mit Leih-Scootern unterwegs sind, sorgen die unterschiedlichen Vorschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) für zusätzliche Verwirrung. Der TÜV-Verband setzt sich deshalb in Brüssel dafür ein, die Regelungen für die Zulassung und Nutzung von E-Tretrollern in Europa zu vereinheitlichen. Um nationale Unterschiede bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis zu vermeiden, sollen Elektrokleinstfahrzeuge als eigene Fahrzeugkategorie im Typgenehmigungsrecht der EU verankert werden.
Sorge bereitet dem TÜV-Verband, dass es immer wieder zu Unfällen mit zum Teil schweren Verletzungen kommt – häufig am Kopf. „Wir empfehlen dringend, bei der Nutzung von E-Scootern einen Helm zu tragen“, sagt VdTÜV-Geschäftsführer Bühler. Laut Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich drei von vier Bundesbürger:innen für eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern aus. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es derzeit nicht: Das Tragen eines Helms ist nur für Fahrzeuge vorgesehen ist, die schneller als 25 Km/h sind – die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern liegt bei 20 Km/h.
Wir empfehlen dringend, bei der Nutzung von E-Scootern einen Helm zu tragen.
Helm, Bremslicht, Blinker – und ein Führerschein
Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es sinnvoll, die Roller mit einem hinteren Bremslicht und – soweit technisch möglich – mit Blinkern auszustatten. „Einhändiges Fahren, um einen Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen, ist keine praktikable Option, da die meisten E-Scooter leicht ins Schlingern geraten“, sagt Bühler.
Für jugendliche Fahrer:innen, die noch über wenig Erfahrung im motorisierten Verkehr verfügen, hält der TÜV-Verband einen Mofa-Führerschein für sinnvoll. Die Ausbildung vermittelt in sechsmal 90 Minuten grundlegendes Wissen über die Verkehrsregeln und umfasst einmal 90 Minuten praktisches Üben. Es folgt eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen. E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Der TÜV-Verband geht davon aus, dass der E-Scooter sich im Stadtbild behaupten wird. VdTÜV-Geschäftsführer Bühler sagt: „Viele Formen der Mikromobilität wie E-Bikes, Lastenräder oder Elektrotretroller haben ihre Berechtigung und werden ihren Platz im Mobilitätsmix der Menschen finden.“
Die Position des TÜV-Verbands zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Download
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Richard Goebelt
Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität