19. Oktober 2018 — Der TÜV-Verband fordert, Kleinstfahrzeuge wie Elektro-Tretroller (E-Scooter) mit Augenmaß zu regulieren. „Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim TÜV-Verband. Im Mittelpunkt sollte dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer stehen. Im aktuellen Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV) ist unter anderem eine Versicherungspflicht für E-Scooter vorgesehen. Damit würden sie rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Nutzer von Elektro-Tretrollern dürften die Fahrzeuge dann nicht mehr im Öffentlichen Personennahverkehr transportieren, da viele Verkehrsbetriebe die Mitnahme versicherungspflichtiger Fahrzeuge in ihren Beförderungsbedingungen ausgeschlossen haben. „Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von E-Scootern“, sagte Goebelt. „Roller mit Elektromotor sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen in einem urbanen Umfeld zurückzulegen.“ Daher sollte eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen grundsätzlich möglich sein.
Die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) regelt, unter welchen Voraussetzungen so genannte Elektrokleinstfahrzeuge künftig im Verkehr genutzt werden dürfen. Sie erfasst Fahrzeuge wie Elektro-Tretroller oder Segways, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, bis zu 20 km/h schnell sind und nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen. Elektro-Skateboards oder so genannte Hoover-Boards, die keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden, sind von der Verordnung nicht erfasst. Hier sei eine Erweiterung sinnvoll, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht illegal bleiben. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. „Da bei E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen oder andere Defekte entstehen“, sagte Goebelt. Daher sollte die Verordnung Prüfungen für das Batteriemodul und die elektrische Sicherheit zwingend vorschreiben. Dabei könne sich der Gesetzgeber an den bewährten Regelungen für Elektrofahrräder orientieren.
Im Grundsatz begrüßt der TÜV-Verband den Vorstoß des BMVI. Der Verordnungsentwurf schließt eine wichtige Lücke zwischen den bisher in der Mobilitätshilfeverordnung geregelten Kleinstfahrzeuge und erweitert den Geltungsbereich für Fahrzeuge, die im Zuge von multimodalen Verkehren insbesondere den innerstädtischen Verkehr entlasten und Verkehrsträger vernetzen können.