Gut jeder zehnte Aufzug hat schwere Mängel
Anlagen
Erfahrungsaustausch Zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS)
Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von sogenannten Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch. Die Geschäftsstelle des ZÜS-Erfahrungsaustauschkreises (EK ZÜS) wird vom TÜV-Verband betreut. Zu den Aufgaben des EK ZÜS zählen der fachliche Erfahrungsaustausch sowie der Austausch von Erkenntnissen, soweit dadurch Schadensfälle verhindert werden können.
Der EK ZÜS hat drei ständige Arbeitskreise (AK) für folgende Tätigkeitsbereiche eingerichtet:
- AK ZÜS 1 Druckanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Druckgeräte und einfache Druckbehälter
- AK ZÜS 2 Aufzugsanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen
- AK ZÜS 3 Brand- und Explosionsschutz: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich erlaubnispflichtige und nicht-erlaubnispflichtige Ex-Anlagen
Beschlüsse werden allein vom EK ZÜS gefasst. Dabei wird zwischen externen (allen Interessenten zugänglichen) und internen (nur den Mitgliedern und ständigen Gästen des EK ZÜS zugänglichen) Beschlüssen unterschieden. Ständige Gäste des Erfahrungsaustauschkreises sind Vertreter:innen von Bund, Ländern und ZLS.
Die fortlaufend aktualisierten Beschlüsse des EK ZÜS finden Sie hier.
Der Anlagensicherheitsreport der ZÜS
Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband den Anlagensicherheitsreport. In diesen fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
Veröffentlichungen des EK ZÜS
Der Anlagensicherheitsreport
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Claudia Tautorus
Mitglied der Geschäftsleitung und Fachbereichsleiterin Industrie und Anlagentechnik