Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt und sind deswegen unter Sicherheitsaspekten besonders sensibel. Die technischen Prüfungen der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) haben im Jahr 2015 ergeben, dass 38,6 % der Anlagen mängelfrei waren und fast die Hälfte der geprüften Aufzüge (47,72 %) nur geringfügige Mängel hatten. Dennoch können die Experten keine Entwarnung geben, da die Zahl der geprüften Aufzüge mit sicherheitserheblichen Mängeln rund 70.000 (13,04 %) betrug. Hinzu kommt, dass jeder fünfte Aufzug von seinem Betreiber nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vorgeführt wurde, weshalb über den Zustand dieser Anlagen nichts bekannt ist. Es zeichnet sich allerdings ein positiver Trend ab: Die Zahl der geprüften Aufzüge hat sich von 500.000 im Jahr 2014 auf rund 530.000 erhöht. „Durch die Betriebssicherheitsverordnung wurde ab Juni 2015 eine verpflichtende Prüfplakette an den Anlagen eingeführt“, erklärt Dr. Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, „Möglicherweise ist hier schon ein erster positiver Effekt erkennbar.“
Bedenklich ist allerdings, dass viele Betreiber trotz gesetzlicher Vorschrift ihre Aufzugsanlagen immer noch nicht zur Prüfung anmelden. Der VdTÜV geht von etwa 20 % aller Aufzüge aus, die der Prüfpflicht entzogen wurden. Der Anlagensicherheitsreport ist eine statistische Auswertung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch die ZÜS im Jahr 2015. Überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen).