Erfahrungsaustausch Zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS)
Beschlüsse des EK ZÜS
Die vom EK ZÜS verabschiedeten Beschlüsse sind für die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich. Ihr Inhalt bezieht sich auf die Prüfaufgaben von ZÜS an überwachungsbedürftigen Anlagen. Durch sie werden konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse erzielt. Die Einhaltung der Beschlüsse bei den ZÜS wird durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) überprüft.
Die ZÜS haben ihrem Handeln unter anderem diese Beschlüsse zugrunde zu legen. Die externen Beschlüsse sollen gemäß Geschäftsordnung in geeigneter Form veröffentlicht werden. Dies erfolgt an dieser Stelle über die Homepage des TÜV-Verbands, der die Geschäftsstelle des EK ZÜS innehat. Bei den Beschlüssen wird zwischen Beschlüssen für alle ZÜS-Tätigkeitsbereiche „ZÜS B“ und Beschlüssen für die Tätigkeitsbereiche Druckanlagen „ZÜS BD“, Aufzugsanlagen „ZÜS BA“ und Brand- und Ex-Anlagen „ZÜS BE“ unterschieden.
Mit Stand 17.04.2024 enthalten die Dokumentenordner:
- B – Überwachungsbedürftige Anlagen: 2 Dokument
- BA – Aufzugsanlagen: 8 Dokumente
- BD – Druckanlagen: 14 Dokumente
- BE – Brand- und Ex-Anlagen: 7 Dokumente
Haben Sie Fragen?
Claudia Tautorus
Mitglied der Geschäftsleitung und Fachbereichsleiterin Industrie und Anlagentechnik