EU-Sekretariate & Geschäftsstellen
ZLS EK "Prüfstellen nach RohrFLtgV" (EK Rof)
Rohrfernleitungen müssen nach der Rohrfernleitungs-Verordnung (RohrFLtgV) von anerkannten Prüfstellen geprüft werden. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den Prüfstellen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Der Erfahrungsaustauschkreis der Prüfstellen (EK Rof) hat unter anderem die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Im EK Rof stellt der TÜV-Verband sowohl Vorsitz als auch Geschäftsführung.
Der ZLS EK Rof ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R006731 registriert.
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Dr. Hermann Dinkler
Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe