Umwelt
Gefahrguttransporte
Täglich werden große Mengen gefährlicher Güter transportiert. Ob Säuren, Laugen, Mineralölprodukte oder brennbare Gase unter Druck: Gefahrguttransporte stellen eine ständige potenzielle Gefahrenquelle für Mensch und Umwelt dar. Die Transporte führen über die Straße, die Schiene oder mit dem Binnenschiff mitten durch unsere Städte und das gesamte Land. Die zuständigen internationalen und nationalen Behörden haben daher umfangreiche Regeln vereinbart , um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Dem ADR-Abkommen (Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sind von Albanien bis Zypern inzwischen 51 Länder beigetreten. Fahrzeuge mit ADR-Zulassung sind in allen Mitgliedstaaten für den Transport von Gefahrgut geeignet und können daher ohne weitere Prüfungen im internationalen Frachtverkehr eingesetzt werden. Eine analoge Regelung stellt das RID für den internationalen Eisenbahnverkehr dar.
Der Regeltext beider Abkommen wird alle zwei Jahre aktualisiert, um die Erfahrungen aus der Praxis und technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Regelungen basieren auf dem gegenseitigen Vertrauen, dass alle Mitgliedsstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen und die Einhaltung der ADR-Vorschriften für die bei ihnen zugelassenen Gefahrgutfahrzeuge durchsetzen. Um das sicherzustellen, hat das Bundesverkehrsministerium als zuständige Behörde in Deutschland zusätzliche nationale Regelungen wie die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) oder die RSEB ( Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) geschaffen. Hier ist festgelegt, wer in Deutschland Zulassungen, Prüfungen und Abnahmen an Gefahrgutfahrzeugen durchführen darf.
Je gefährlicher, desto öfter wird geprüft
Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen prüfen regelmäßig die Fahrzeuge und die so genannten Transportumschließungen - von der kleinen Druckgasflasche bis zum großen Tank. Dabei sind beispielsweise bei einem Tankfahrzeug unterschiedliche Prüfvorschriften und -fristen zu beachten. Das Fahrzeug wird von Kfz-Sachverständigen jährlich untersucht, um die Eignung zur Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr und für den Transport von Gefahrgut zu bestätigen. Der auf dem Fahrzeug verbaute Tank muss dagegen nur alle sechs Jahre von einem Tanksachverständigen vollständig geprüft werden. Zusätzlich erfolgt nach drei Jahren eine Zwischenprüfung.
Im TÜV-Verband kommen die Fahrzeugprüfer:innen und Tanksachverständigen regelmäßig zum Erfahrungsaustausch zusammen. Dabei werden sowohl technische Fragen als auch aktuelle Regeländerungen besprochen. Als Hilfestellung für die Prüfungen hat der TÜV-Verband Merkblätter für die Prüfung von Gefahrguttanks, der elektrischen Einrichtung der Fahrzeuge oder für Fahrzeuge zum Transport explosionsgefährlicher Stoffe veröffentlicht.
Die TÜV-Verband Merkblätter zu Gefahrguttransporten:
Anforderungen an Fahrzeuge der Typen EX/II und EX/III
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Dr. Alexander Schröer
Referent Kerntechnik und Strahlenschutz