ZLS EK ZÜS
ZLS EK ZÜS AK 3 "Brand- und Explosionsschutz"
ZLS EK ZÜS AK 3 "Brand- und Explosionsschutz": Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich erlaubnispflichtige und nichterlaubnispflichtige Ex-Anlagen
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern, Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Litern je Stunde, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Litern je Stunde, soweit Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius gelagert oder abgefüllt werden, überwachungsbedürftig.
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Dr. Hermann Dinkler
Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe