EU-Sekretariate & Geschäftsstellen
Koordinierungskreis/Vollversammlung der Sachverständigenorganisationen nach AwSV
Die nach § 52 AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen haben sich zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch zusammengefunden, um gemeinsame Fragen und Probleme, insbesondere bei der Anerkennung durch die zuständigen Landesbehörden und bei der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, zu behandeln und gemeinsam mit Ländervertretungen zu diskutieren.
Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal jährlich, in der Zwischenzeit werden die Arbeiten in dem sogenannten Koordinierungskreis vorbereitet. In beiden Gremien stellt TÜV-Verband sowohl Vorsitz als auch Geschäftsführung.
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Dr. Hermann Dinkler
Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe