Stellungnahme des TÜV-Verbands zur CSRD
Nachhaltigkeit
Lieferketten
Weil Verantwortung nicht an Ländergrenzen endet
Menschen kaufen gern mit gutem Gewissen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an Unternehmen, ihrer Verantwortung zum Schutz von Mensch und Umwelt gerecht zu werden. Soziale und ökologische Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beachten, sollte für Unternehmen längst eine Selbstverständlichkeit sein. Mit einem Lieferkettengesetz kann diese Selbstverständlichkeit zur Pflicht werden. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung macht der TÜV-Verband im Positionspapier „Lieferketten nachvollziehbar gestalten“.
Nicht zuletzt die Corona-Krise führt die Notwendigkeit vor Augen, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst und resilient zu gestalten. Zunehmend sprechen sich auch Unternehmen für verbindliche gesetzliche Bestimmungen aus. Sie zeigen sich damit bereit, mehr Verantwortung dafür zu übernehmen, unter welchen Bedingungen ihre Güter und Waren produziert werden. Während der deutsche Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 auf der freiwilligen Selbstverpflichtung von Unternehmen beruht, setzen andere europäische Länder (z. B. Frankreich, die Niederlande) bereits auf verpflichtende Maßnahmen.
Mit Blick auf das Gebot fairer europäischer Wettbewerbsbedingungen und weil Lieferketten nicht an nationalen Grenzen enden, sollte ein europäisches Lieferkettengesetz geschaffen werden. Damit ein solches Lieferkettengesetz seine volle Wirkung entfalten kann, sind verbindliche Vorgaben und Standards sowie unabhängige Überprüfungsmechanismen nötig. „Durch ihre Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungstätigkeiten können Prüfunternehmen verlässlich dazu beitragen, die Stationen eines Produkts oder Materials vom Rohstoff bis zur Ladentheke in der Prozesskette zu dokumentieren“, sagt Juliane Petrich, zuständige Referentin beim TÜV-Verband.
Soziale und ökologische Standards müssen an jedem Glied der Lieferkette eingehalten werden. Das können wir nur sicherstellen, wenn Unternehmen konsequent überprüft werden.
Der TÜV-Verband hat vier zentrale Handlungsempfehlungen für ein Lieferkettengesetz formuliert:
Europäischen Rechtsrahmen für Lieferketten schaffen: Nur wenn alle Teilnehmer:innen des europäischen Binnenmarktes an einem Strang ziehen, kann ein wirksamer Menschenrechts- und Umweltschutz erreicht werden. Zudem drohen in Deutschland ansässigen Unternehmen ohne europäische Lösung Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und globalen Markt.
Standards einführen. Der Gesetzgeber ist gefordert, Vorgaben und Standards zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien entlang der gesamten Lieferkette klar und verbindlich festzuschreiben. Je klarer die Anforderungen definiert werden, desto eindeutiger kann auch deren Erfüllung und damit letztlich der Prozess der Nachvollzieh- und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette organisiert werden.
Prüfung durch unabhängige Dritte. Ob Standards eingehalten werden, muss überprüft werden – und zwar an allen Gliedern der Lieferkette. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, verpflichtende unabhängige Prüfungen entlang der Lieferkette festzuschreiben. In diesem Zusammenhang gilt es auch, soziale und ökologische Mindeststandards für Konformitätsbewertungen zu definieren und einheitliche Qualitätsstandards für Zertifizierung und Auditberichte vorzugeben.
Marktüberwachung ausbauen. Die globalen Lieferketten sind komplexer als je zuvor. Daher braucht die EU eine schlagkräftige Marktüberwachung seitens der nationalen Behörden. Zwar ist die Marktüberwachungsverordnung (2019/1020/EU) ein Schritt in die richtige Richtung, doch sollte die Marktüberwachung durch europaweit durchgreifende Vorgaben geschärft, die Intensität der Kontrollen verstärkt und Anzahl der Stichprobenziehungen EU-weit vereinheitlicht werden.
Das Positionspapier „Lieferketten nachvollziehbar gestalten“ können Sie hier herunterladen.
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Juliane Petrich
Referentin der Geschäftsführung, Politik und Nachhaltigkeit