Die nationale Debatte über die soziale und ökologische Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen hat wieder Fahrt aufgenommen: Das betrifft das wirtschaftliche Handeln in Deutschland und Deutschlands Handeln in der Welt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller haben angekündigt, in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Auch auf europäischer Ebene ist ein entsprechendes Vorhaben geplant.
Der TÜV-Verband begrüßt die Einführung eines Lieferkettengesetzes, das Unternehmen verpflichtet, auch in ihren Wertschöpfungsketten international anerkannte soziale und ökologische Standards konsequent einzuhalten. Die Schaffung eines verpflichtenden gesetzlichen Rahmens allein reicht jedoch nicht aus. Um die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards in der gesamten Lieferkette sicherzustellen, ist die unabhängige Bestätigung der Konformität der Produkte und Dienstleistungen sowie der Produktionsbedingungen mit den geltenden Gesetzen und Normen von großer Bedeutung. Prüforganisationen wie die TÜV können hier eine wichtige Rolle spielen.
Der TÜV-Verband setzt sich ein für:
Die Schaffung eines Lieferkettengesetzes, das Unternehmen verpflichtet, soziale und ökologische Standards auch in ihren Wertschöpfungsketten weltweit einzuhalten. Mit Blick auf das Gebot fairer europäischer Wettbewerbsbedingungen ist ein europäischer, rechtsverbindlicher Rahmen für nachhaltige Lieferketten notwendig.
Die Definition und verbindliche Festschreibung einheitlicher Vorgaben und Standards zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien entlang der gesamten Lieferkette.
Die gesetzliche Festschreibung unabhängiger Prüfungen entlang der gesamten Lieferkette.
Die Stärkung der europäischen und Schaffung einer internationalen Marktüberwachung.
Die ausführliche Position des Verbands finden Sie im nebenstehenden Positionspapier.