TÜV-Verband unterstützt Vorschlag der EU-Kommission auf "Right to Repair"

Der TÜV-Verband begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren. Jedoch fehlen Maßnahmen, die eine hohe Qualität der Reparaturdienstleistungen gewährleisten. Hier sollten unabhängige Bewertungen durch Dritte in Betracht gezogen werden.

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Das Überdenken der Art und Weise, wie wir Produkte herstellen und verbrauchen, ist ein entscheidender Faktor für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. In den letzten Jahrzehnten wurde bei defekten Produkten häufig dem Ersatz Vorrang vor der Reparatur eingeräumt. Ebenso wurden den Verbrauchern nicht genügend Möglichkeiten und Anreize geboten, ihre Waren nach Ablauf der gesetzlichen Garantie zu reparieren. Der Vorschlag der Kommission zum Recht auf Reparatur wird dafür sorgen, dass mehr Produkte repariert werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantiezeit, und dass die Verbraucher:innen einfachere und billigere Reparaturmöglichkeiten haben. Darüber hinaus wird die erhöhte Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer:innen schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Reparatur des Vorhandenen statt Ersatz durch Neues ist der richtige Weg, um die Umweltbelastung durch unnötigen Abfall zu verringern. Um die Verbraucher:innen umfassend über die Reparierbarkeit von Produkten zu informieren, sind jedoch auch vertrauensbildende Maßnahmen und gültige Informationen zum Zeitpunkt des Kaufs erforderlich. Der Gesetzgeber sollte daher eine unabhängige Bewertung der Reparierbarkeit von Produkten vorsehen. Außerdem geht der Vorschlag nicht ausreichend auf die Qualität von Reparaturdienstleistungen ein.

 

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Positionspapier zum EU-Vorschlag für ein Recht auf Reparatur (in Englisch)