Die neuen Oldtimer 2020
Straße
Oldtimer
Damit uns das Herz aufgeht, muss es kein Porsche 356, Jaguar E-Type oder Aston Martin DB 5 sein. Dafür sorgen auch NSU Prinz, Borgward Isabella, Trabant 600 oder Audi 60 – stilecht mit Wackeldackel auf der Heckablage. Das hat der Gesetzgeber erkannt und belohnt die Halter:innen von Oldtimern für ihre „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" durch ein steuerlich begünstigtes H-Kennzeichen.
Der TÜV-Verband und seine Mitglieder sorgen dafür, dass Nostalgie nie auf Kosten der Sicherheit geht. Sie stehen Besitzer:innen mit Rat und Tat zur Seite, damit ihre Fahrzeuge noch möglichst lange auf den Straßen unterwegs sein können. „Klassiker“ benötigen viel Zuwendung und technisches Verständnis. Die TÜV-Sachverständigen bieten daher bundesweit einen kompetenten Prüf- und Werkstattservice sowie Beratung für jeden Oldtimer an.
Die Leistungen umfassen:
- H-Kennzeichen: Das H-Kennzeichen auf einem Oldtimer ist der amtliche Nachweis, dass der Klassiker als „historisch“ eingestuft wurde. Vor dem H-Kennzeichen steht das Oldtimer-Gutachter. Worauf dabei Wert gelegt wird, erfahren Sie hier.
- Hauptuntersuchung: Die Hauptuntersuchung (HU) will vermeiden, dass Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen – das gilt auch für Oldtimer. Teil der HU ist die Abgasuntersuchung(AU), allerdings nur für Fahrzeuge mit Ottomotor, die nach dem 30. Juni 1969 zugelassen wurden. Für Dieselfahrzeuge ist der Stichtag der 1. Januar 1977.
- Import von Oldtimern: Worauf es beim Import von Oldtimern ankommt, haben wir hier zusammengestellt. Darüber hinaus haben die TÜV-Organisationen einen Datenblattservice angelegt: eine umfassende Datenbank, die die korrekten technischen Daten für nahezu alle Fahrzeuge enthält.
- Umbauten und Anbauten: Um- und Anbauten sind an Oldtimern nur sehr begrenzt möglich. Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung möglich waren – und konform sind mit den heutigen Regelungen. Was geändert werden darf (oder eben nicht), erfahren Sie hier.
- Wertgutachten: TÜV-Wertgutachten geben detailliert Auskunft über den technischen und optischen Zustand von Oldtimern. Das ist wichtig bei Kauf und Verkauf, aber auch vor Gericht oder bei Versicherungsfragen. Um überhaupt versichert zu werden, brauchen Oldtimer allerdings nur ein Kurzgutachten. Hier<verlinken> erfahren Sie alles über Wertgutachten.
FAQ: Zum Abschluss beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu Oldtimern:
Wie alt muss ein Fahrzeug für ein H-Kennzeichen sein?
Mindestens 30 Jahre.
Kann ein H-Kennzeichen wieder aberkannt werden
Ja, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Kriterien dafür entspricht.
Darf ich LED-Leuchten an meinem Oldtimer anbringen?
Nein, denn diese sind nicht als zeitgenössisch zu betrachten.
Kann ich einen modernen Motor in meinem Oldtimer verwenden?
Wenn es den Motor nicht in der Fahrzeugbaureihe gegeben hat: nein.
Muss ein Oldtimer zwingend mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet werden?
Ja. Diese Vorschrift wurde rückwirkend eingeführt und gilt auch für Oldtimer.
Darf mein Oldtimer mit der originalen Acetylengas-Beleuchtung fahren?
Nein, denn diese ist explosionsgefährlich und die Scheinwerfer haben keine Hell-Dunkel-Grenze, sind also nicht gegen Blendung des Gegenverkehrs ausgerüstet.
Wo erhalte ich technische Informationen über meinen Oldtimer?
Alle TÜV bieten einen Datenblattservice für Oldtimer an. Die Datenblätter enthalten alle relevanten technischen Informationen über ein Fahrzeug.
Worauf ist zu achten, wenn ich das Fahrzeug beim TÜV vorführe?
Hat der Oldtimer noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn der verkehrssichere Zustand mit einer Hauptuntersuchung überprüft wird. Fehlt diese, muss der Sachverständige klären, ob das Fahrzeug im Ganzen den Vorschriften entspricht. Dies erfolgt auf Basis von § 21 StVZO („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite auch zu:
In den TÜV-Stationen in Ihrer Nähe finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
TÜV-Anbieter | Telefon | |
TÜV HANSE | markus.tappert@tuev-hanse.de | +49 40 253329-311 |
TÜV Hessen | oldtimer@tuevhessen.de | +49 800 2727-270 |
TÜV NORD | info@tuev-nord.de | +49 800 8070-600 |
TÜV Rheinland | classiccars@de.tuv.com | +49 221 806-9000 |
TÜV SÜD | Classicline@tuev-sued.de | +49 800 1288-812 |
TÜV Thüringen | schadenbuero@tuev-thueringen.de | +49 3691 7348-126 |
Wenden Sie sich bei Fragen schriftlich unter Angabe Ihres Namens und des Orts der Zulassung an uns
Frank Schneider
Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen