Elektro- und Gebäudetechnik

Schutz vor Röntgenstrahlen

Der Einsatz von Röntgenstrahlen ist für medizinische Diagnosen oft unverzichtbar. Den ionisierenden Strahlen werden Patient:innen – und alle anderen Beteiligten – dabei möglichst kurze Zeit ausgesetzt. Um die mit dem Strahleneinsatz verbundenen Gefahren zu minimieren, müssen die Röntgeneinrichtungen überprüft werden.

Der Strahlenschutz wird bei Röntgeneinrichtungen regelmäßig alle fünf Jahre geprüft. Darüber hinaus inspizieren Sachverständige die Geräte, bevor sie in Betrieb genommen werden und nach jeder wesentlichen Änderung. Um ein einheitliches fachliches Vorgehen bei jeder dieser Prüfungen zu gewährleisten, gründeten die Sachverständigen der TÜV-Organisationen den Arbeitskreis Röntgen. Hier tauschen die Sachverständigen der im TÜV-Verband vertretenen Mitglieder regelmäßig und bundesweit ihre Erfahrungen aus.

Der Arbeitskreis Röntgen wirkt mit seiner Expertise auch nach außen. So begleiten die Sachverständigen aktiv und kritisch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Der AK Röntgen wirkt in diversen Gremien und Normenausschüssen mit, um das Verständnis für die Rolle sowie die Arbeits- und Wirkungsweise der Sachverständigen zu schärfen. Ein Vertreter des AK Röntgen ist in die Arbeitsgemeinschaft X des Arbeitskreises Technik im Fachausschuss Strahlenschutz entsendet worden, um beispielsweise an der neuen Sachverständigen-Richtlinie mitzuarbeiten.

Zu den Themen des AK Röntgen zählen:

  • Abstimmung zu aktuellen Themen, die Prüfungen von Röntgeneinrichtungen betreffen,

  • Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Normungsvorhaben, die einen Bezug zum Strahlenschutzrecht haben (zum Beispiel im Medizinprodukterecht),

  • Begleitung der Entwicklung von entsprechenden Richtlinien aus Sicht der Sachverständigen,

  • Verfassen von Beiträgen zu Verbändeanhörungen zum Strahlenschutzrecht,

  • Bestimmung von Sachverständigen (behördliche Zulassung) und Rolle der Sachverständigen,

  • Digitalisierung der Röntgendiagnostik, Teleradiologie, Lebensmittelsicherheit,

  • Qualitätssteigerung und -sicherung bei Prüfverfahren und

  • die Veröffentlichung des Merkblatts ROEN 001 als Leitfaden zur Konkretisierung des Prüfumfangs von Sachverständigenprüfungen.

Hier finden Sie das Merkblatt ROEN 001

Leitfaden für Messungen im Rahmen von Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen

Neuigkeiten

 

TÜV-Röntgenreport: Jedes sechste Röntgengerät hat Mängel

 

Jedes fünfte Röntgengerät in der Humanmedizin hat Mängel

 

Neuer TÜV-Report zu Röntgenanlagen

 

Röntgenreport 2022

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Dr. Alexander Schröer

Referent Kerntechnik und Strahlenschutz