In Deutschland werden pro Jahr etwa 125 Millionen Röntgenuntersuchungen durchgeführt. Die damit verbundene Strahlung birgt für den Patienten ein zwar geringes, aber dennoch vorhandenes Risiko für spätere Gesundheitsschäden. Die Sachverständigenprüfungen spielen eine essenzielle Rolle in der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Röntgentechnik. Fest steht: Bei 16 Prozent der untersuchten Geräte wurden Mängel festgestellt – eine Quote, die im Vergleich zum Vorjahr stabil bleibt. Etwa jeder sechste Mangel ist schwerwiegend (15 Prozent). Der diesjähriger Statistikreport betont damit einmal mehr, wie wichtig regelmäßige und detaillierte Prüfungen von Röntgengeräten durch unabhängige Sachverständige für die Sicherheit in der medizinischen Bildgebung sind.
Die Mängelstatistik
Im Jahr 2023 wurden Prüfungen an rund 15.000 Einzelgeräten durchgeführt. Unsucht wurden Geräte in der Human-, Dental- und Veterinärmedizin sowie Röntgengeräte im technischen Umfeld. Etwas mehr als 50 Prozent der geprüften Röntgeneinrichtungen entfielen auf den Bereich der Dentalmedizin. Die Einsatzgebiete Humanmedizin und Technik waren mit jeweils 19 Prozent und 21 Prozent vertreten. Die während der Sachverständigenprüfungen im Jahr 2023 festgestellten Mängel entfielen überwiegend auf Geräte aus der Human- und Dentalmedizin. Das ist zum einen durch die Vielzahl der Geräte zu erklären, 72 Prozent gehören diesen beiden Gruppen an, und zum anderen durch das geltende Schutzziel für die Patient:innen und die damit verbundenen hohen Anforderungen an die Sicherheit der Geräte.
Die Gesamtzahl der mangelhaften humanmedizinischen Geräte beträgt 529, im dentalmedizinischen Bereich waren 1.557 Geräten betroffen. Wobei 743 bzw. 1.784 einzelne Mängel festgestellt wurden. Bei Röntgeneinrichtungen aus dem Bereich Veterinärmedizin wurden 141 mangelhafte Geräte über alle Prüfungen hinweg notiert und bei Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung 109 mangelhafte Geräte bei 122 aufgeführten Mangelpunkten. Die Ursache in den abweichenden Zahlen zwischen mangelhaften Geräten und Mängel liegt darin, dass gewisse Fehler aufeinander aufbauen. So zieht ein Mangel bei der Bildqualität auch einen Mangel bei der nicht Einhaltung der Mindestanforderungen nach sich. Eine Häufung von Mängeln aus unterschiedlichen und voneinander unabhängigen Mangelkategorien ist daher eher die Ausnahme.
Im Rahmen einer Prüfung werden verschiedene Aspekte der Gerätesicherheit beurteilt. Zum einen stehen bei Geräten, die zur Untersuchung oder Behandlung des Menschen eingesetzt werden, die Bildqualität und die notwendige Strahlendosis im Fokus. Zum anderen ist der Schutz der Umgebung vor Röntgenstrahlung ein wichtiger Punkt. Insgesamt können bei einer Sachverständigenprüfung mehr als 80 einzelne Prüfpositionen abgefragt werden.
Im Strahlenschutzgesetz sind drei Anlässe für die Sachverständigenprüfung festgelegt:
Prüfung vor Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfung alle fünf Jahre
Prüfung nach wesentlichen Änderungen an der Röntgeneinrichtung oder dem Röntgenraum
Für eine detailliertere Auswertung der bei den Prüfungen im Jahr 2023 festgestellten Mängel werden aus der Gruppe der human- und dentalmedizinischen Röntgeneinrichtungen fünf Gerätearten genauer beleuchtet. Diese Gerätetypen wurden aufgrund ihrer Häufigkeit und Relevanz ausgewählt. Außerdem werden die drei, dieses Jahr in Einzelfällen auch vier, häufigsten Mangelpositionen aus den ausgewerteten Prüfungen für die Betrachtung erläutert und eine Einordnung bezüglich der Ursachen für diese Mängel und mögliche Verbesserungen zur Vermeidung diskutiert.