Der TÜV-Verband veröffentlicht in diesem Jahr den Röntgenreport zum ersten Mal. Der Report gibt einen Überblick über den Zustand der unabhängig geprüften Röntgengeräte in Deutschland. Über alle Einsatzbereiche der Technik hinweg fanden die unabhängigen Sachverständigen 2021 bei 15.841 Prüfungen an Röntgengeräten insgesamt 2.424 Mängel, die meisten davon waren nicht schwerwiegend. Erfasst wurden Mängel an Geräten, die in der Human- oder Dentalmedizin, der Tiermedizin sowie im technischen Bereich angewendet werden. Bei den humanmedizinischen und auch bei den dentalmedizinischen Röntgeneinrichtungen stuften die Prüfer:innen knapp 80 Prozent der Mängel als nicht sicherheitserheblich ein. Das ist die gute Nachricht dieses ersten Reports. Doch 19 Prozent beziehungsweise 16 Prozent der Mängel an human- und dentalmedizinischen Einrichtungen zählten zur Kategorie 1 „schwerwiegende Mängel“ und machten eine erneute eine Prüfung notwendig. Auffallend ist auch, dass eine Mehrzahl der Mängel bei den wiederkehrenden Prüfungen gefunden wurde. Das zeigt, wie wichtig eine stringente Qualitätssicherung, eine fortwährende Wartung und regelmäßige Überprüfung für die Sicherheit und Qualität von Röntgengeräten in Deutschland sind.
Engmaschige Kontrollen und aktuelle Technik sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit
Seit der Entdeckung der Röntgenstrahlung im Jahr 1895 hat sich viel bei der Sicherheit von Röntgengeräten viel getan: Innovative Technik vermindert die Belastung der Patient:innen stark, da viel weniger Strahlung pro Untersuchung notwendig ist als früher. Darüber hinaus ist der Strahlenschutz für die Sicherheit der bedienenden Personen und der Patient:innen heute in einem umfangreichen Regelwerk fest verankert. Röntgeneinrichtungen werden vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle fünf Jahre von behördlich bestimmten Sachverständigen sehr sorgfältig überprüft. Indem sie kontrollieren, dass Röntgeneinrichtungen einwandfrei funktionieren und optimal eingestellt sind, leisten die Sachverständigen einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit beim Umgang mit Röntgeneinrichtungen.
Die im TÜV-Verband organisierten Sachverständigen koordinieren sich im Arbeitskreis (AK) Röntgen, der im Jahr 2017 zum Zwecke des fachlichen Austausches und der Sicherung der Prüfqualität gegründet wurde. Der AK Röntgen hat seitdem zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen initiiert und das Merkblatt für Röntgentechnik mit einer Übersicht zu den Mindestanforderungen bei der Prüfung an Röntgeneinrichtungen veröffentlicht. Für den vorliegenden Röntgenreport hat der AK nun die Sachverständigenprüfungen aller im TÜV-Verband zusammengeschlossenen Mitgliedsunternehmen des vergangenen Jahres einheitlich ausgewertet.
Die geprüften Geräte
Fast 60 Prozent der geprüften Röntgeneinrichtungen entfielen auf den Bereich der Dentalmedizin. Die Einsatzgebiete Humanmedizin und Technik waren mit jeweils 19 Prozent und 18 Prozent vertreten. Im Rahmen einer Prüfung werden verschiedene Aspekte der Gerätesicherheit beurteilt. Zum einen stehen bei Geräten, die zur Untersuchung oder Behandlung des Menschen eingesetzt werden, die Bildqualität und die notwendige Strahlendosis im Fokus. Zum anderen ist der Schutz der Umgebung vor Röntgenstrahlung ein wichtiger Punkt. Insgesamt können bei einer Sachverständigenprüfung mehr als 80 einzelne Prüfpositionen abgefragt werden.
Die Mängel
Die während der Sachverständigenprüfungen im Jahr 2021 festgestellten Mängel entfielen überwiegend auf Geräte aus der Human- und Dentalmedizin. Das ist zum einen durch die Vielzahl der Geräte zu erklären, mehr als 77 Prozent gehören diesen beiden Gruppen an, und zum anderen durch das geltende Schutzziel für die Patient:innen und die damit verbundenen hohen Anforderungen an die Sicherheit der Geräte. Die Gesamtzahl der auftretenden Mängel bei humanmedizinischen Geräten beträgt 868 und bei dentalmedizinischen Geräten 1.454. Bei Röntgeneinrichtungen aus dem Bereich Veterinärmedizin wurden 100 Mängel über alle Prüfungen hinweg festgestellt und bei Röntgeneinrichtungen
zur technischen Anwendung 95.
Die Mängel werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Mängelkategorie 1 umfasst „schwerwiegende Mängel“, welche die höchste Gefährdung betreffen und ohne deren Behebung ein Weiterbetrieb in der Regel nicht möglich ist. Nach der Behebung schwerwiegender Mängel durch den Betreiber muss der Sachverständige die Röntgeneinrichtung erneut prüfen.
- Mängelkategorie 2 enthält „erhebliche Mängel“, für deren Behebung in der Regel ein Techniker notwendig ist, deren Beseitigung aber durch die Behörde oder den Sachverständigen ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden können.
- Mängelkategorie 3 beinhaltet „einfache bzw. formale Mängel“, die nur geringfügige Maßnahmen erfordern. Die Beseitigung einfacher Mängel bedarf keiner Meldung an die Behörde oder den Sachverständigen.