Anlagentechnik

Prüfkonzepte für Druckanlagen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlaubt seit 2015 alternative Formen der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen, wenn sie gleichwertige Ergebnisse erzielen. Laut Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.7 BetrSichV können bei der Prüfung von Anlagenteilen Besichtigungen vor Ort durch andere Verfahren abgelöst werden. Darüber hinaus können „statische Druckproben bei Festigkeitsprüfungen durch zerstörungsfreie Verfahren ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber ein von einer zugelassenen Überwachungsstelle bestätigtes Prüfkonzept vorlegt, mit dem sicherheitstechnisch gleichwertige Aussagen erreicht werden”.

Damit besteht die Möglichkeit, bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau kostengünstigere Methoden einzusetzen. Die Expert:innen der TÜV-Unternehmen haben einige dieser Prüfkonzepte bestätigt und als Merkblätter veröffentlicht. Es handelt sich um die folgenden TÜV-Verband-Merkblätter:

  • TÜV-Verband-Merkblatt 373 „Prüfkonzept für die wiederkehrende Prüfung von erdgedeckten Flüssiggasbehältern nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 6.17.4 BetrSichV“
  • TÜV-Verband-Merkblatt 376 „Prüfkonzept zur Prüfung von Speicherbehältern von Erdgasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“
  • TÜV-Verband-Merkblatt 377 „Prüfkonzept zum Ersatz der inneren Besichtigung und der statischen Druckprobe von Wärmetauschern in Erhitzern von Wärmeübertragungsanlagen“
  • TÜV-Verband-Merkblatt 378 „Prüfkonzept zum Ersatz der inneren Besichtigung und der statischen Druckprobe von Hydraulikspeichern in Druckflüssigkeitsanlagen“

Weitere Prüfkonzepte sind in Vorbereitung.

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Dr. Hermann Dinkler

Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

+49 30 760095-540

hermann.dinkler@tuev-verband.de