Produktregulierung

Marktüberwachung

Europaweit kommen immer mehr Produkte auf den Markt, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen. Viele davon sind gefährlich für Mensch und Umwelt. Im EU-Schnellwarnsystem für mangelhafte Produkte, dem sogenannten „Safety Gate“, finden sich mehr als 2.000 Meldungen jährlich: Die am häufigsten genannte Produktgruppe ist regelmäßig Spielzeug. Die Aufgabe der Marktüberwachung ist es, unsichere Produkte zu identifizieren und diese, falls notwendig, vom Markt zu nehmen. Eine einheitliche europäische Marktüberwachung gibt es aber nicht, denn diese fällt in den Hoheitsbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Marktüberwachung: Ressourcenplanung ist Ländersache

In der Praxis funktioniert dieses System nur unzureichend. Ein wesentlicher Grund ist, dass es keine einheitlichen Vorgaben in der EU für die Tätigkeit der Behörden gibt. Jedes Land bestimmt selbst, welche Ressourcen der nationalen Marktüberwachung zur Verfügung gestellt werden. Oftmals sind die Behörden personell und finanziell nicht ausreichend ausgestattet. Zudem gibt es keine einheitlichen Vorgaben für die Anzahl der Stichproben, die sie durchführen müssen, um unsichere Produkte aufzuspüren. Daher können sie nur die Spitze des Eisbergs identifizieren.

Der TÜV-Verband setzt sich seit vielen Jahren für eine Stärkung der Marktüberwachung ein. Die Intensität, mit der die Marktüberwachung betrieben wird, darf nicht länger im Ermessen der einzelnen Staaten liegen. Neben der personellen und finanziellen Stärkung der Marktüberwachungsbehörden muss insbesondere die Anzahl der Stichproben vereinheitlicht werden.

Nur die Marktüberwachung stärken ist unzureichend

Allerdings reicht eine Stärkung der Marktüberwachung allein nicht aus. Denn ein Kernproblem bleibt bestehen: Die Marktüberwachung greift in der Regel erst, wenn ein Produkt bereits auf dem Markt ist und verwendet wird. Entscheidend ist, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden.

Daher plädiert der TÜV-Verband dafür, den präventiven Ansatz zu stärken. Unabhängige Stellen sollten Produkte prüfen, bevor diese auf den Markt kommen. Erfolgen die Prüfungen bereits im Rahmen der Entwicklung oder während des Produktionsprozesses, werden unsichere Produkte frühzeitig identifiziert und die Hersteller können umgehend reagieren. Damit entlasten die Prüfungen die Behörden und setzen das Vorsorgeprinzip im Sinne des Gesetzgebers um.

Nur im ausgewogenen Zusammenspiel von präventiver Vorabprüfung der Produkte durch unabhängige Stellen und nachgelagerter Marktüberwachung durch die Behörden lässt sich ein hohes Sicherheitsniveau in Europa erreichen.

 

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Johannes Kröhnert

Referent Europapolitik und Leiter Büro Brüssel

+49 30 760095-500

johannes.kroehnert@tuev-verband.de

Daniel Pflumm

Referent Produktregulierung und Digitalisierung

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daniel.pflumm@tuev-verband.de