EU-Sekretariate & Geschäftsstellen
ZLS EK ZÜS
"Zugelassene Überwachungsstellen nach BetrSichV" (EK ZÜS)
Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach Betriebssicherheitsverordnung von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren die Befugnis erteilende Stelle und fordert von den ZÜS einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Der ZÜS-Erfahrungsaustauschkreis (EK ZÜS) hat unter anderem die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Die EK ZÜS-Geschäftsstelle wird vom TÜV-Verband geführt. Dies gilt auch für die Arbeitskreise des EK ZÜS.
Der ZLS EK ZÜS ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R006732 registriert.
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Claudia Tautorus
Mitglied der Geschäftsleitung und Fachbereichsleiterin Industrie und Anlagentechnik