Zur Einigung bei 4. EU-Führerscheinrichtlinie
Mensch
Führerschein

Ob im Beruf oder in der Freizeit – für viele Menschen ist der Führerschein unentbehrlich. Er ermöglicht individuelle Mobilität oder schafft für Berufskraftfahrer:innen einen sicheren Arbeitsplatz. Abgenommen werden Fahrerlaubnisprüfungen in Technischen Prüfstellen. Die Mitglieder des TÜV-Verbands haben ein flächendeckendes System an Technischen Prüfstellen geschaffen, in denen speziell geschulte Fahrprüfer:innen die praktische und theoretische Fahrerlaubnisprüfung abnehmen: die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer:innen (aaSoP). Die Kombination aus einer professionellen Ausbildung und Prüfung ist in Deutschland ein wesentlicher Baustein der Verkehrssicherheit.
Die theoretische Prüfung wird am PC durchgeführt. Sie besteht wörtlich aus denselben Fragen, die zuvor im Unterricht besprochen wurden. 2021 wurden die Regeln für die praktische Prüfung leicht verändert. Die individuelle Fahrkompetenz wird seitdem nach neuen Standards bewertet und mittels eines elektronischen Prüfprotokolls dokumentiert. Die Dokumentation sorgt für Transparenz und Einheitlichkeit und ermöglicht eine einschätzende Rückmeldung an die Prüflinge.
Führerschein auf Zeit
Seit 2013 gilt eine Regelung, nach der Führerscheindokumente spätestens alle 15 Jahre ausgetauscht werden. Bis spätestens 2033 müssen auch alle unbefristeten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das soll sicherstellen, dass alle europaweit einheitliche und dabei möglichst fälschungssichereFührerscheindokumente im Umlauf sind. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Diese Regel ist Teil der 3. EU-Führerschein-Richtlinie, ebenso wie die Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet – dabei bringen sich der TÜV-Verband und seine Mitglieder mit ihrer Expertise ein.
In einer Datenbank für Prüfungsfahrzeuge hat der TÜV-Verband alle von Herstellerfirmen genannten Personenkraftwagen, die als geeignetes Prüfungsfahrzeug begutachtet worden sind, zusammengestellt. Die Datenbank nennt auch E-Fahrzeuge, die bei der Führerscheinprüfung genutzt werden können.
Die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung
Seit Januar 2021 gilt bundesweit die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP). Die neue Fahrerlaubnisprüfung trägt dazu bei, das besonders hohe Unfallrisiko von Fahranfänger:innen weiter zu verringern.
Folgende Maßnahmen traten zum Geltungsbeginn in Kraft:
- Ausführlicher Katalog, der alle sicherheitsrelevanten Fahraufgaben und deren Bewertungskriterien im Detail beschreibt
- Einführung eines elektronischen Prüfprotokolls (ePp)
- Feedbackgespräch im Anschluss an die Prüfung
- Schriftliche Leistungsrückmeldung zum Niveau der Fahrkompetenz der Prüflinge
Die Optimierung der Fahrerlaubnisprüfung ist das Ergebnis langjähriger Forschungsarbeit. Sie wurde wissenschaftlich untersucht und in rund 9.000 Prüfungen unter realen Bedingungen erfolgreich erprobt. Ziel war es, eine möglichst transparente Entscheidungsfindung bei der Prüfungsfahrt zu ermöglichen. In diesem Sinne sind die geltenden Prüfrichtlinien weiterentwickelt und um genaue Maßstäbe sowie eine digitale Dokumentation ergänzt worden.
Die methodischen und inhaltlichen Verbesserungen entstanden in enger Zusammenarbeit von TÜV | DEKRA arge tp 21, den Technischen Prüfstellen von TÜV und DEKRA, dem Institut für Prävention und Verkehrssicherheit, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Behörden und der Bundesanstalt für Straßenwesen.
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Fani Zaneta
Referentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit