Ob im Beruf oder in der Freizeit – für viele Menschen ist der Führerschein unentbehrlich. Er bildet die Grundlage sicherer Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer:innen und für Berufskraftfahrer:innen schafft er einen sicheren Arbeitsplatz. Oftmals jedoch führt Fehlverhalten und menschliches Versagen zu Unfällen. Eine gute Fahrausbildung und unabhängige Fahrerlaubnisprüfung sind daher wesentliche Grundpfeiler unserer Verkehrssicherheit. Auch Mindestanforderungen an die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und deren Begutachtung sind essenziell, um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie birgt Potenzial für Verbesserungen
Wichtige Bestimmungen zur Fahrerlaubnis in Europa regelt die EU-Führerscheinrichtlinie. Diese wurde zuletzt im Dezember 2006 mit der Richtlinie 2006/126/EG weiterentwickelt. Zwar führte die Anpassung, die 2013 in Kraft trat, zu deutlichen Fortschritten bei der Verkehrssicherheit, doch gibt es 15 Jahre nach deren Beschluss auch großes Potenzial zu Verbesserungen. Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen die von der Europäischen Kommission geplante Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie.
Insbesondere für Annex II Mindestanforderungen an die Fahrprüfungen und Annex III Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs haben TÜV-Verband und DEKRA folgende Empfehlungen:
- Die Qualität der Fahrerlaubnisprüfung durch unabhängige Prüfinstitutionen, objektive Bewertung und hohe Standards sichern.
- Die Digitalisierung des Fahrerlaubniserwerbs mit Schlagkraft vorantreiben.
- Die Fahrerlaubnisklassen überarbeiten: U.a. sollten diese mit Fahrzeugklassen harmonisiert, Sonderregelungen reduziert und zeitgemäße Regelungen implementiert werden.
- Inhalte und Bewertung der Prüfung ergänzen und an den Stand der Wissenschaft anpassen.
- Den Umgang mit automatisierten Fahrfunktionen und Fahrerassistenzsystemen zu einem obligatorischen Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung machen.
- Annex III der Richtlinie um verkehrspsychologische oder neuropsychologische Kompetenz von Expert:innen für die Begutachtung ergänzen.
- Unklare Regelungen in Abschnitt 14 Alkohol sowie Abschnitt 15 Drogen und Arzneimittel weiterentwickeln und konkretisieren.
- In Annex III der Richtlinie auch sicherheitswidriges Verhalten abbilden.
- Die Übersetzungen der Richtlinie optimieren, um einheitliche Regelungen zu etablieren.
Die ausführlichen Empfehlungen von TÜV-Verband und DEKRA finden Sie auf Deutsch und Englisch nebenstehend zum Download.