Produktkennzeichnung

Geprüfte Sicherheit: das GS-Zeichen

Will eine Herstellerfirma ein GS-Zeichen für ihr Produkt erhalten, so muss dieses den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. Eine unabhängige Prüforganisation (GS-Stelle) untersucht dann, ob die erforderlichen Kriterien bezüglich der elektrischen und mechanischen Sicherheit sowie der Ergonomie erfüllt sind. Zudem können chemische Analysen, wie zum Beispiel bei Spielzeug, notwendig sein, um eine Belastung mit Schadstoffen auszuschließen. Darüber hinaus führen die Prüforganisationen regelmäßig Kontrollen bei den Herstellerfirmen durch, zum Beispiel Inspektionen der Produktion oder des Qualitätsmanagements. Dadurch können sich Verbraucher:innen darauf verlassen, dass Produkte mit einem GS-Zeichen von unabhängiger Seite auf Herz und Nieren geprüft wurden.

Im Gegensatz hierzu steht die CE-Kennzeichnung auf Produkten lediglich dafür, dass die Herstellerfirma nach eigener Aussage (Selbsterklärung) die einschlägigen europäischen Produktbestimmungen eingehalten hat. Das GS-Zeichen ist hingegen ein „echtes“ Prüfzeichen, für das sich eine Hersteller- oder Importfirma freiwillig entscheidet. Es bietet Verbraucher:innen damit beim Kauf zusätzliche Orientierung und schafft Vertrauen, dass die erworbenen Produkte sicher sind.

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Daniel Pflumm

Referent Produktregulierung und Digitalisierung

+49 30 760095-470

daniel.pflumm@tuev-verband.de