Weihnachtszeit ist Spielzeugzeit: Der Spielwarenhandel macht 40 Prozent seines Jahresumsatzes im Weihnachtsgeschäft, also in den Monaten November und Dezember. „Der Trend der Vorjahre hat sich noch einmal verstärkt: Kinderspielzeuge werden immer digitaler“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Neben den typischen Computer- und Konsolenspielen verfügen heute immer mehr Brettspiele, Puppen, Bausätze oder Fahrzeuge über intelligente Funktionen.“ Auch Klassiker wie Lego, Fischertechnik, Carrera oder Barbie können heute per Smartphone-App bedient werden, reagieren auf Spracheingaben oder können sogar programmiert werden.
Vernetztes Spielzeug birgt Risiken
Nach Angaben von Marktforschern wird der weltweite Umsatz mit „Smart Toys“ um durchschnittlich 15,5 Prozent pro Jahr auf 24,6 Mrd. US-Dollar im Jahr 2025 wachsen. Allerdings bringt die Vernetzung der Spielzeuge auch Risiken mit sich. „Kriminelle Hacker können unter Umständen auf die Geräte zugreifen oder persönliche Daten in falsche Hände geraten“, sagte Bühler. Verbraucher sollten beim Kauf daher auf die digitale Sicherheit und den Datenschutz achten. Aber auch die Politik muss aktiv werden. Bühler: „Digitale Sicherheit muss fester Bestandteil der Produktsicherheit von Spielzeug werden.“
Aber auch herkömmliche Spielsachen können für Kinder gefährlich werden. „Durch den internationalen Online-Handel kommen bei uns immer wieder Produkte auf den Markt, die nicht einmal minimalen Sicherheitsanforderungen entsprechen“, erläutert Bühler. So warnt etwa das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) vor giftigen und krebserregenden Substanzen, mit denen Kinder in Kontakt kommen können. Verletzungsgefahren bestehen auch durch mechanische Bauteile wie etwa scharfe Kanten oder durch die Möglichkeit, einzelne Teile zu verschlucken. Der TÜV-Verband fordert daher seit langem eine verpflichtende unabhängige Prüfung von Kinderspielzeug.
EU-Vorgaben für Spielzeug nicht ausreichend
Aus Sicht des TÜV-Verbands sind die Vorgaben der Europäischen Union für Spielzeug nicht ausreichend, um Kinder wirksam zu schützen. „Wer in Europa Kinderspielzeug auf den Markt bringt, braucht nur zur erklären, dass er alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten hat – nachgeprüft wird das aber nicht“, sagt Bühler. „Eine unabhängige Prüfung von Spielzeug ist nur freiwillig.“ Europa solle sich hier an den USA orientieren, wo die Zahl der Produktrückrufe von unsicherem Spielzeug nach der Einführung einer verpflichtenden Drittprüfung im Jahr 2008 um 90 Prozent zurückgegangen ist. Bühler: „Wir empfehlen der Bundesregierung, sich in der EU für eine Überarbeitung der veralteten Spielzeugrichtlinie einzusetzen.“ Dabei müssen Gefahren für IT-Sicherheit und Datenschutz bei solchen Spielzeugen berücksichtigt werden, die digitale Funktionen haben und mit dem Internet verbunden sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von Spielzeug und anderen Kinderprodukten folgende Hinweise der TÜV-Experten berücksichtigen:
- Prüfzeichen beachten
Prüfzeichen wie das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ geben Verbrauchern Orientierung. Unabhängige Stellen wie die TÜV-Unternehmen prüfen die Produkte auf alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen können und vergeben das GS-Zeichen. Es muss immer zusammen mit dem prüfenden Institut auf dem Produkt abgebildet werden. Das Siegel ist zwar ein freiwilliges Prüfzeichen, aber seine Vergabe ist gesetzlich geregelt. - Riechtest machen
Einfach, aber effektiv: der Riechtest. Riechen Artikel stark chemisch oder nach Duftstoffen, kann das ein Hinweis auf Schadstoffe oder Weichmacher sein. Lackiertes Spielzeug, das mit der Haut oder dem Mund in Berührung kommen kann, sollte grundsätzlich speichel- und schweißfest sein. Möglichst auf Produkte zurückgreifen, die von unabhängigen Prüfstellen untersucht wurden. Bei diesen Untersuchungen fallen beispielsweise auch verbotene Schwermetalle in Lacken auf. - Elektronik prüfen
Das Batteriefach sollte sich nur mit Werkzeug öffnen lassen. Das verhindert, dass Kinder mit Säure oder Schwermetallen in Berührung kommen oder Kleinteile verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder Verkabelungen sollten von unabhängiger Seite überprüft sein. Hierzu werden spezielle Tests an den Spielzeugen durchgeführt, beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit, Schutz vor Überhitzung und Stromschlag oder der Einsatz im Freien bei Regen und Schmutz. - Auf Ecken und Kanten achten
Bitten Sie das Verkaufspersonal die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu können. Wenn Sie das Spielzeug nicht anfassen oder daran riechen dürfen, kaufen Sie es im Zweifel nicht. Achten Sie besonders auf Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen sind und entsprechend gekennzeichnet sind. - Kuscheltiere zuerst waschen
Wer wirklich sichergehen möchte, sollte Plüschtiere aus Gründen der Hygiene vor dem ersten Gebrauch einmal nach den Herstellerangaben waschen. Insbesondere, wenn dies in der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Stoffpuppen oder Plüschtiere aber gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden. - Hörtest
Spielzeuge, die Geräusche und Töne erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Doch sie dürfen nicht zu laut sein, um das Gehör der Kinder nicht zu schädigen. Testen Sie die Lautstärke, indem Sie sich das Produkt selbst ein paar Sekunden ans Ohr halten. - Hinweise müssen sichtbar sein
Das Produkt muss im Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und Hersteller verfügen. Auch Bedienungs- und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache dem Produkt beigefügt sein und die CE-Kennzeichnung erkennbar sein.
- Datenschutz bei smarten Spielsachen beachten
Puppen, die mit einer Cloud verbunden sind oder Spielekonsolen mit Netzanschluss, werden als Weihnachtsgeschenk immer beliebter. Hier ist es wichtig, dass Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können und dass die Spielzeuge den gesetzlichen Datenschutzvorgaben folgen. Entsprechende Siegel geben hier Orientierung für den Verbraucher. - Nur bei sicheren Online-Plattformen bestellen
Weihnachtsgeschenke sollten Sie online nur bei sicheren Quellen beziehen. Wenn Angaben auf der Internetseite zu Ansprechpartnern, dem Sitz des Anbieters oder der Fertigungsstätte des Produktes fehlen, bestellen Sie es nicht. Auch hier bieten Prüfzeichen für Verkaufsplattformen Verbrauchern eine Orientierung.