Oldtimer

Wertgutachten: Was ist mein Oldtimer wert?

Wer einen Oldtimer kaufen oder verkaufen möchte, will wissen: Wie viel ist er wert? Diese Frage beantwortet ein Wertgutachten, das eine detaillierte Übersicht über den technischen und optischen Fahrzeugzustand liefert. Das Gutachten wird von unabhängigen Sachverständigen anhand objektiver Kriterien erstellt.

Speziell beim Verkauf eines Oldtimers ist es vorteilhaft, die eigene Preisvorstellung durch ein aktuelles Wertgutachten plausibel belegen zu können. Auch bei Versicherungen oder vor Gericht ist es hilfreich, denn dort werden nur Gutachten akzeptiert, die vor einem Unfall oder Diebstahl erstellt wurden. Das Wertgutachten ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Oldtimergutachten, das benötigt wird, um ein H-Kennzeichen zu erhalten.

Wie wird ein Wertgutachten erstellt?

Um den Fahrzeugwert einschätzen zu können, müssen TÜV-Sachverständige über Kenntnisse des jeweiligen Fahrzeugtyps, der technologischen Standards sowie der handwerklichen und maschinellen Umsetzungen der jeweiligen Epoche verfügen. In der Praxis erfolgt zunächst eine Identifizierung des Oldtimers: Es werden die Fahrzeugunterlagen gesichtet und der Fahrzeugtyp recherchiert. Dies ist die Voraussetzung, um anschließend den technischen und optischen Zustand des Fahrzeugs und schließlich den Marktwert anhand einer Marktanalyse ermitteln zu können.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden folgende Fahrzeugunterlagen benötigt: 

  • Fahrzeugschein

  • Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II).

Hilfreich sind beim Wertgutachten auch Nachweise über Instandsetzungen oder Restaurierungen, die idealerweise fotografisch festgehalten wurden.

Wertgutachten: kurz oder ausführlich?

Je nach Situation kann die Bewertung kurz oder ausführlich ausfallen. Während bei Kurzgutachten nur die Mindestanforderungen erfüllt werden, die mit der Beurteilung von Neu- und Gebrauchtwagen vergleichbar sind, bietet das eigentliche Wertgutachten eine ausführliche Dokumentation über das Fahrzeug. Den Oldtimer bei einer TÜV-Prüfstelle begutachten zu lassen, hat den Vorteil, dass Fahrzeugbesitzer:innen eine neutrale Begutachtung ihres Fahrzeuges von Oldtimerfachpersonen erhalten.

Das Kurzgutachten

Das Kurzgutachten wird für die Versicherung benötigt: je teurer der Oldtimer, desto höher die Versicherungsprämie. Diese Gutachten sind nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs geeignet. Auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Kurzgutachten keinerlei Beweissicherungsfunktion, da keine technische Funktionsprüfung erfolgt. Das Ergebnis basiert ausschließlich auf einer Gesamtnote. Daher liegen die Ergebnisse eher im Bereich der Spekulation als der kompetenten Tatsachenfeststellung. Ein Kurzgutachten kostet beim TÜV rund 200 Euro, mit leichten Unterschieden je nach Bundesland.

Das Wertgutachten

Im Wertgutachten wird das Fahrzeug in allen Einzelheiten beschrieben. Der technische Zustand des Oldtimers rückt in den Mittelpunkt. Neben der Auflistung sämtlicher technischer Daten erfolgt eine detaillierte Zustandsbeschreibung aller technischen Bauteile. Auch vorgenommene Restaurierungen und Umbauten werden im Gutachten aufgenommen.

An das Wertgutachten werden hohe Ansprüche gestellt. Zu den Kriterien zählen: 

  • Status der Originalität

  • Abweichungen von der Originalität

  • Qualitätseinstufung von verwendeten Nachbauteilen

  • Fahrzeughistorie mit ggf. geschichtlichen Besonderheiten

  • Feststellung der Gebrauchsfähigkeit

Erst wenn alle verfügbaren Informationen ausgewertet wurden, schätzen die Sachverständigen den Wert des Oldtimers. Anhand der Ergebnisse aus der Marktanalyse unter Berücksichtigung aller Individualitäten wird der Marktwert berechnet. Auf Wunsch kann auch der Wiederbeschaffungswert und der Wiederherstellungswert des Oldtimers mit ausgewiesen werden. Zuletzt wird das Fahrzeug nach einem Notensystem eingestuft. Es gibt fünf Zustandsklassen mit Noten von 1 (makelloser Zustand ohne jeglichen Mangel) bis 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand, nicht fahrbereit).
Bereits nach kleinen Umbauten oder Restaurierungen empfiehlt es sich, das Wertgutachten zu aktualisieren, um den gestiegenen Fahrzeugwert festzuhalten. Ein Wertgutachten kostet beim TÜV je nach Aufwand und Bundesland ab 300 Euro.

Die fünf Zustandsklassen

In die Oldtimerbewertung werden vier Fahrzeugkomponenten einbezogen: Unterboden, Motorenraum, Innenraum sowie Lackierung. Für diese Komponenten werden einzeln Noten vergeben. Aus diesen Zustandsnoten ergibt sich dann die Gesamtzustandsnote, auf deren Basis der Fahrzeug-Marktwert (Vermögenswert) bestimmt wird.

Note 1
  • makelloser Zustand
  • keine Mängel an Technik, Optik und Historie (sog. Originalität)
  • Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse
Note 2
  • guter Zustand
  • mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
  • Originalzustand oder fachgerecht und aufwendig restauriert
Note 3
  • gebrauchter Zustand mit altersgerechten Spuren
  • kleinere Mängel, aber voll funktionstüchtig
  • keine Durchrostungen
Note 4
  • verbrauchter Zustand
  • nur bedingt fahrbereit
  • sofortige Arbeiten notwendig
  • leichtere bis mittlere Durchrostungen
Note 5
  • restaurationsbedürftiger Zustand
  • nicht fahrbereit
  • schlecht restauriert bezeihungsweise teil- oder komplett zerlegt
  • größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar
  • fehlende Teile

 

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Frank Schneider

Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen

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