Anlagen

Anlagentechnik

Alles begann mit der Explosion eines Dampfkessels in einer Brauerei. Aus dem daraufhin gegründeten Verein für Dampfkessel-Sicherheit haben sich in gut 150 Jahren der TÜV-Verband und seine Mitglieder entwickelt. Ebenso konstant entwickelt hat sich die Technik mit anspruchsvollen Maschinen in komplexen Anlagen. Damals wie heute prüfen die TÜV-Organisationen die Sicherheit von unter Druck stehenden Anlagen, darunter Füllanlagen für technische oder medizinische Gase, verfahrenstechnische Anlagen oder Dampf- und Heißwasserkessel.

Wer Druckgeräte oder Tankanlagen herstellt oder betreibt, muss zahlreiche Sicherheitsstandards einhalten, um Menschen und die Umwelt vor Gefahren zu schützen. Die technischen Vorgaben sind in komplexen Regelwerken niedergelegt, die jederzeit den aktuellen Stand der Technik abbilden und daher ständig weiterentwickelt werden müssen. Derzeit ist es vor allem die Digitalisierung, die ein Update der Regularien erforderlich macht. Dabei bringen sich die Fachleute des TÜV-Verbands und seiner Mitglieder mit ihrer Expertise ein.

Einsatz für die Sicherheit

Durchgeführt wird die gesetzes- und ordnungsgemäße Überprüfung von Maschinen und Anlagen in Industrie und Gewerbe durch neutrale, unabhängige TÜV-Sachverständige als Mitarbeiter:innen von Europäischen Notifizierten Stellen (Notified Bodies) oder Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).

  • Notifizierte Stellen prüfen die Übereinstimmung (Konformität) bestimmter Produkte mit den in den entsprechenden europäischen Richtlinien genannten wesentlichen Sicherheitsanforderungen.

  • Zugelassene Überwachungsstellen erstellen regelmäßig Zustandsbewertungen überwachungsbedürftiger Anlagen.

Dabei werden die für die Anlagen getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen bewertet. Im Prüfbericht festgehalten werden vor allem Mängel, durch die Personen gefährdet werden können. Aber auch geringfügige Mängel werden aufgeführt.

Speziell für Druckgeräte und -anlagen haben die Notifizierten Stellen europaweit gültige Grundsätze für die Bewertung von Baugruppen erstellt. Als „Baugruppe“ gelten mehrere Druckgeräte, die zu einer „zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden“, von Feuerlöschern bis zu Tankstellen für Flüssiggas. Das 15-seitige Dokument „Grundsätze zur Bewertung von Baugruppen“, das auch CABF-Empfehlungen genannt wird, kann hier heruntergeladen werden.

Neuigkeiten

 

Gut jeder zehnte Aufzug hat schwere Mängel

 

Gut jede fünfte Tankstelle hat „erhebliche Mängel“

 

ASR 2023 – Mängelstatistik überwachungsbedürftiger Anlagen

 

Sicherer Wechsel von Gas auf Heizöl

 

ASR 2022

 

Anlagensicherheitsreport 2021

 

Anlagensicherheitsreport 2020

 

Anlagensicherheitsreport 2019

 

Mission Leben retten

 

Anlagensicherheitsreport 2018

 

Anlagensicherheitsreport 2017

 

Anlagensicherheitsreport 2016

 

Anlagensicherheitsreport 2015

 

Anlagensicherheitsreport 2014

 

Anlagensicherheitsreport 2013

 

Anlagensicherheitsreport 2012

 

Anlagensicherheitsreport 2011

 

Anlagensicherheitsreport 2010

Haben Sie Fragen?

Ingo Blohm

Referent Beschaffenheitsanforderungen Druckgeräterichtlinie und Dampfkesselanlagen

+49 30 760095-520

ingo.blohm@tuev-verband.de

Dr. Hermann Dinkler

Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

+49 30 760095-540

hermann.dinkler@tuev-verband.de