Technische Sicherheit: Jede achte Aufzugsanlage hat erhebliche Mängel

Rund 2500 Aufzüge mussten 2020 wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden. Das ist ein Ergebnis des jüngst veröffentlichten Anlagensicherheitsreports 2021. Auch Digitalisierung und Energiewende erfordern ein Sicherheits-Update für industrielle Anlagen.

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Berlin, 21. Dezember 2021 – Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Aufzugsanlagen in Gebäuden sind rund 4.500 Aufzüge mit „gefährlichen Mängeln“ beanstandet worden. Das entspricht 0,7 Prozent der rund 637.000 im Jahr 2020 geprüften Anlagen. Rund 2.500 dieser Anlagen (0,4 Prozent) konnten nicht sofort repariert werden und mussten vorläufig stillgelegt werden, um die Nutzer:innen der Aufzüge nicht länger zu gefährden. Das sind Ergebnisse des „Anlagensicherheitsreports 2021“. „Für die Sicherheit der Bevölkerung ist entscheidend, dass bei Aufzügen etwa korrodierte Tragseile, beschädigte Steuerungsanlagen oder defekte Notrufsysteme instandgesetzt oder ausgetauscht werden“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Anlagensicherheitsreports. Bei weiteren 75.000 Aufzügen beanstandeten die Sachverständigen „sicherheitserhebliche Mängel“, die aber nicht zu einer sofortigen Stilllegung führen (11,8 Prozent). 43,5 Prozent der Aufzüge hatten „geringfügige Mängel“ und 44 Prozent waren mängelfrei. In den Anlagensicherheitsreport fließen die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ein. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.

Aus Sicht des TÜV-Verbands zeigt die Statistik, wie wichtig die regelmäßigen und unabhängigen Sicherheitsprüfungen sind. Ein Meilenstein für die technische Sicherheit war die gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen im Juli 2021. Für Arbeitgeber, Betreiber und Prüforganisationen wurde mit einem eigenständigen „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen“ mehr Klarheit geschaffen. So lösen künftig bundesweit einheitliche Anforderungen an die „Zugelassenen Überwachungsstellen“ die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern ab. Im nächsten Schritt müssen nun die notwendigen Verordnungen erlassen werden, um das Gesetz in die Praxis umzusetzen. „Wir begrüßen diese rechtliche Neuordnung sehr“, betonte Bühler. „Jetzt braucht es ein Update im Hinblick auf die Digitalisierung und die neuen Technologien für die Energiewende.“

Vor allem die digitale Sicherheit müsse bei der Anlagensicherheit konsequent mitgedacht werden. „Die verheerenden Cyberangriffe der letzten Zeit haben große Sicherheitslücken offenbart“, so Bühler. Durch die zunehmende Vernetzung im Internet of Things ist davon mittlerweile fast jede technische Anlage potenziell betroffen. Kriminelle Hacker nutzen die digitalen Steuerungen als Einfallstor, um in sicherheitskritische Bereiche vorzudringen und enorme Schäden anzurichten. Bühler: „Das reicht von Industriespionage bis hin zur Kompromittierung von Industrieanlagen oder kritischer Infrastrukturen, wie etwa Kliniken oder Kraftwerke.“ Hinzu kommen die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. „Die Energiewende braucht dringend ein Sicherheitsupdate“, sagte Bühler. Das schließt konventionelle Anlagen mit ein. So bergen beispielsweise neue Technologien rund um Windkraft, Wasserstoff, Elektromobilität und Biogas neue Risiken beim Brand- und Explosionsschutz.

Die explosionsgefährdete Anlage, mit der die Bundesbürger:innen am häufigsten in Berührung kommen, ist die Tankstelle. Die Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz sind hoch, weshalb sie regelmäßig geprüft werden müssen. Allerdings finden die Prüfer:innen nur etwa die Hälfte (45,8 Prozent) aller Tankstellen in einwandfreiem Zustand vor. 20,6 Prozent haben sogar „erhebliche Mängel“ und 0,1 Prozent „gefährliche Mängel“, die für einen sicheren Betrieb beseitigt werden müssen. „Gerade bei Tankstellen, die täglich von Millionen Menschen angefahren werden, zeigt sich, dass regelmäßige Prüfungen für ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich sind“, sagte Bühler. Das gilt auch für Explosionsgefahren, die im Industriebereich auftreten können. Bei immerhin 24,7 Prozent der geprüften Gasfüllanlagen sind im Jahr 2020 erhebliche oder sogar gefährliche Mängel aufgetreten.

Auch bei Druckanlagen, die vor allem in Industrieunternehmen bei der Erzeugung von Energie und Prozesswärme unverzichtbar sind, zeigt das System der unabhängigen technischen Überwachung seine Wirkung. Bei den wiederkehrenden Prüfungen von Druckbehältern und Dampfkesseln liegt die Quote der mängelfreien Anlagen durchweg bei etwa 80 Prozent – der Anteil erheblicher Mängel sogar unter fünf Prozent. „Entscheidend ist, dass Sicherheitsrisiken, etwa durch feine Risse, frühzeitig erkannt und dadurch gefährliche Entwicklungen von vornherein verhindert werden“, erläutert Bühler. „Allerdings werden auch Druckanlagen zunehmend um digitale Komponenten ergänzt und im globalen industriellen Internet of Things vernetzt, was zu neuen Risiken führt.“

Die vollständige Mängelstatistik ist im Anlagensicherheitsreport 2021 kostenlos abrufbar unter:  https://www.technische-ueberwachung.de/

Der Anlagensicherheitsreport 2020 erscheint in der Zeitschrift des TÜV-Verbands „Technische Überwachung“. Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): DEKRA Automobil GmbH, DEKRA EXAM GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.

 

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Grafik Anlagensicherheitsreport 2021