EU-Sekretariate & Geschäftsstellen

ZLS EK 3 "Aufzugsanlagen"

Zuständig für die Akkreditierung und Überwachung der in Deutschland notifizierten Stellen nach der Aufzugs-Richtlinie (2014/33/EU) ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). In der Richtlinie über Aufzüge ist ein Erfahrungsaustausch für die Prüflaboratorien und Zertifizierstellen vorgeschrieben. Der EK 3 ist das nationale Gremium für diesen verbindlichen Erfahrungsaustausch.

Die Teilnehmer des EK 3 vertreten die nationalen Interessen im europäischen Erfahrungsaustauschkreis, dem Notified Body Forum Lifts (NB-L).

Die Aufgabe der Geschäftsstelle des EK 3 wird vom TÜV-Verband wahrgenommen.

Der ZLS EK 3 ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R006752 registriert.

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André Siegl

Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik

+49 30 760095-550

andre.siegl@tuev-verband.de