EU-Sekretariate & Geschäftsstellen
ZLS EK 6 "Druckgeräte"
Zuständig für die Notifizierung und Überwachung der in Deutschland notifizierten Stellen nach der Richtlinie für einfache Druckbehälter (SPV) 2014/29/EU und der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). In diesen Richtlinien ist ein Erfahrungsaustausch für die notifizierten Stellen, Betreiberprüfstellen und anerkannten unabhängigen Prüfstellen verbindlich vorgeschrieben. Der EK 6 ist das nationale Gremium für diesen verbindlichen Erfahrungsaustausch.
Teilnehmer des EK 6 vertreten die nationalen Interessen im europäischen Erfahrungsaustauschkreis, dem Conformity Assessment Bodies Forum CABF PED SPVD.
Die deutsche Übersetzung der CABF-Recommendations finden Sie hier.
Die Aufgabe der Geschäftsstelle des EK 6 wird vom TÜV-Verband wahrgenommen.
Der ZLS EK 6 ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R006730 registriert.