Neue Mobilität
Shared Mobility
Die Zeit ist reif für neue Mobilitätskonzepte. Die Frage „Wie komme ich schnell, bequem, kostengünstig und umweltfreundlich von A nach B?“ wird zum Ausgangspunkt, um frisch über Mobilität nachzudenken – und zu neuen Antworten zu kommen.
Die Bandbreite der Optionen ist riesig: zu Fuß gehen, öffentlicher Nahverkehr, Leihfahrrad – auch in der E-Variante –, innovative Fahrzeuge wie E-Scooter und ein veränderter Umgang mit dem Auto. Bei allen Konzepten wird die individuelle Mobilität nicht nur ressourcenschonender, sondern sorgt für ein ähnliches (oder gar höheres) Niveau an Komfort als es bisher nur das eigene Auto bietet. Bikesharing und Carsharing sind etablierte Ansätze, die Städte vom Autoverkehr zu entlasten, ohne auf individuelle Mobilität und persönlichen Komfort zu verzichten.
Die Idee hinter Carsharing: Wer selten mit dem Auto fährt, braucht kein eigenes. Sondern holt sich einfach eines, wenn es gebraucht wird. Deutschlandweit bieten mehr als 200 Organisationen diesen Service an mehr als 800 Orten an. Manche Anbieter haben feste Stellplätze, bei anderen dürfen die Fahrzeuge frei abgestellt werden. Das Fahrzeug kann per App minutenweise gebucht werden. Parkgebühren übernimmt der Anbieter. Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland nutzen Carsharing, vor allem in den großen Städten.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt Carpooling – ein moderner Begriff für die Fahrgemeinschaft. Beim Carpooling teilen sich mehrere Personen, deren Ziel ungefähr in der gleichen Richtung liegt, ein Fahrzeug. Entsprechend unterschiedlich kann die gemeinsam zurückgelegte Strecke sein. Gebucht wird per Smartphone-App. Bislang sind diese Sammeltaxi-Dienste nur mit Ausnahmeregelungen oder als Teil des ÖPNV zulässig.
Besser vernetzt? Warten auf Gesetzesreform
Der TÜV-Verband will solche Dienste im Zuge einer geplanten Gesetzesreform auf eine rechtssichere Grundlage gestellt wissen. „Die Bundesregierung muss das Personenbeförderungsgesetz endlich fit für das digitale Zeitalter machen“, sagt Richard Goebelt, Geschäftsbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Ziel der Reform muss es sein, neue Mobilitätsdienste zu ermöglichen und die unterschiedlichen Verkehrsträger besser zu vernetzen.“
Die Anforderungen an den technischen Zustand der Fahrzeuge und das Können der Fahrer:innen möchte der TÜV-Verband durch die Gesetzesnovelle keineswegs aufgeweicht wissen. „Die Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass bei allen Mobilitätsdiensten die gleichen hohen Standards gelten“, sagt Goebelt. Die Fahrer:innen müssten bestimmte Qualifikationsnachweise erbringen und die Fahrzeuge einmal pro Jahr zur Hauptuntersuchung, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.
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Richard Goebelt
Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität