Produktregulierung

Akkreditierung

Wer prüft die Prüfenden?

Neutrale und unabhängige Gutachter:innen sind gefordert, wenn Produkte, Prozesse oder Systeme auf ihre Sicherheit hin untersucht und geprüft werden. Diese Aufgabe können daher nur Organisationen übernehmen, die beweisen können, dass sie über die technische Expertise verfügen – und tatsächlich neutral und unabhängig sind. Außerdem werden organisierte Strukturen verlangt, die eine einheitliche Arbeitsweise und verlässliche Ergebnisse gewährleisten. Dieser „Beweis“ wird im Verlauf der Akkreditierung erbracht – und muss regelmäßig wiederholt werden. Auch die Prüfenden werden also geprüft!

Um die Akkreditierung zu erhalten, müssen Organisationen höchste Qualitätsstandards erfüllen. Das wird von einer ebenfalls unabhängigen Akkreditierungsstelle festgestellt und erlaubt Zertifizierungen und Konformitätsbewertungen. Die Akkreditierung bestätigt die Kompetenz, die einheitliche Arbeitsweise und die Unparteilichkeit von Laboratorien, Inspektionsstellen, Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Managementsysteme oder Personen sowie Validierungs- und Verifizierungsstellen.

Höchste Qualitätsstandards einhalten

Die jeweils sektorspezifischen Kompetenzkriterien werden von den regionalen und internationalen Akkreditierungsorganisationen harmonisiert: EA (European Co-operation for Accreditation), IAF (International Accreditation Forum) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation). Sie schließen Abkommen, ihre Mitglieder gegenseitig anzuerkennen. Erteilt werden die Akkreditierungen von Akkreditierungsstellen. 

  • In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die nationale Akkreditierungsstelle, die für die Akkreditierung im gesetzlich geregelten und privatwirtschaftlichen Bereich vom Bund beliehen wurde.
  • In der Europäischen Union wird die Akkreditierung als bevorzugtes Mittel zum Nachweis der fachlichen Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen angesehen (siehe Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten).

Für Konformitätsbewertungsstellen kann eine gültige Akkreditierung die Voraussetzung für behördliche Zulassungen oder privatwirtschaftliche Vertragsabschlüsse sein.

Die Prüfenden werden geprüft

Bei gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsbewertungen werden in der EU die nachweislich kompetenten Stellen als ‚Notified Bodies‘, auf Deutsch Notifizierte Stellen oder Benannte Stellen, für ihre Tätigkeiten anerkannt und öffentlich benannt. Eine Akkreditierung gilt hier als bevorzugter Kompetenznachweis. Allerdings können Konformitätsbewertungsstellen auch von Behörden als „kompetent“ eingestuft werden. Diese Stellen werden regelmäßig nach festgelegten Verfahren auf ihre Kompetenz hin überprüft und durch die Aufsichtsbehörden überwacht.

Neuigkeiten

 

Konformitätsbewertung: Remote-Tätigkeiten

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Dr. Ingo Steinke

Referent Akkreditierung, Normung und Klimaschutz

+49 30 760095-390

ingo.steinke@tuev-verband.de