Die regelmäßige Prüfung durch neutrale Sachverständige sorgt in Deutschland für ein hohes Sicherheitsniveau technischer Anlagen. Das gilt besonders für Anlagen, die für viele Menschen im täglichen Leben eine große Rolle spielen, wie z.B. Aufzüge oder Tankstellen. Ohne regelmäßige technische Prüfung würden hier gefährliche Mängel unerkannt bleiben. Dies sind Ergebnisse des Anlagensicherheitsreports, mit dem die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) erstmals eine Mängelstatistik für die Bereiche Aufzüge, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-elh-Anlagen) vorlegen.
Aufzüge: Experten fürchten hohe Dunkelziffer
Mehrere Millionen Menschen nutzen in Deutschland täglich einen Aufzug. Für den Anlagensicherheitsreport 2011 werteten die Experten der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) insgesamt 469.421 Aufzugsprüfungen aus, die im Jahr 2010 vorgenommen wurden (2009: 454.617). „Ohne Mängel“ waren dabei nur 48,69 Prozent (2009: 55,38 Prozent), „geringfügige Mängel“ verzeichneten die Aufzugsprüfer bei 40,21 Prozent der Anlagen (2009: 39,88 Prozent), während 10,86 Prozent „sicherheitserhebliche Mängel“ und 0,24 Prozent sogar „gefährliche Mängel“ aufwiesen (2009: 4,46 Prozent und 0,28 Prozent). Die Experten schätzen, dass es eine hohe Dunkelziffer an defekten Aufzügen gibt, da etwa 200.000 bis 250.000 Aufzugsanlagen nicht von einer ZÜS geprüft werden. Einen wichtigen Hinweis, ob die Prüfung stattgefunden hat, gibt die Prüfplakette einer ZÜS. Allerdings ist es dem Betreiber freigestellt, sie am Aufzug anzubringen.
Ex-elh-Anlagen: Sicherheitsgewinn an Tankstellen
Tankstellen gehören zu den Anlagen, an denen hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert werden und besonders auf Explosionsschutz geachtet werden muss (Ex-elh-Anlagen). Von allen 2240 geprüften Tankstellen waren im Jahr 2010 nur 45,94 Prozent mängelfrei, 24,2 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf, an 29,68 Prozent stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest. „Das System der neutralen Prüfung hat diese Mängel aufgedeckt, damit sie danach von den Tankstellenbetreibern behoben werden konnten“, betont Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes der TÜV, „durch ein optimales Zusammenspiel von Zugelassenen Überwachungsstellen und verantwortungsvollen Betreibern profitiert so die Sicherheit von Tankstellenkunden, Beschäftigten und Anwohnern“.
Hohes Sicherheitsniveau bei Druckanlagen durch unabhängige Prüfungen
Druckgeräte, Dampferzeuger, Rohrleitungen oder Dampfkessel sind Funktionsbestandteil moderner Produktionsanlagen und Kraftwerke. Bei über 244.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen und 31.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2010 bei drei Prozent der Anlagen erhebliche Mängel festgestellt, rund 14 Prozent der Druckbehälteranlagen und rund 19 Prozent der Dampfkesselanlagen wiesen geringfügige Mängel auf. Für den überwiegenden Teil der Druckbehälteranlagen (82,55 Prozent) und Dampfkesselanlagen (77,34 Prozent) attestierten die ZÜS-Sachverständigen bei der Prüfung einen mängelfreien Zustand. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen Mängeln, z.B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei unter einem Prozent. „In absoluten Zahlen bedeutet das aber, dass an 150 Druckbehälter- und 30 Dampfkesselanlagen derart gravierende Mängel bestanden, dass von einer konkreten Gefahr für Beschäftigte und unbeteiligte Dritte ausgegangen werden musste“, betont Klaus Beck, Vorsitzender des Erfahrungsaustauschkreises der ZÜS, “nur durch eine wiederkehrende und unabhängige Prüfung können solche Gefahren beseitigt werden.“
Sicherheit auch bei erneuerbaren Energien
Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres Gefährdungspotentials regelmäßig von einem unabhängigen Dritten zu prüfen ist, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser Katalog seit Jahrzehnten nicht mehr überarbeitet worden. So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, wie z.B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht durch neutrale Sachverständige geprüft werden. Experten gehen bei diesen Anlagen von einem vergleichbaren Gefährdungspotential aus, wie bei den entsprechenden konventionellen Anlagen. „Studien haben gezeigt, dass im Bereich regenerativer Energien durch die Energiewende ein stark anwachsender Zubau an weiteren und vor allem auch größeren Anlagen zu erwarten ist“, erläutert Dr. Brüggemann, „eine Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist dringend geboten“.
Hohe Verantwortung für die Betreiber
Der ZÜS Anlagensicherheitsreport zeigt, dass Beschäftigte, unbeteiligte Dritte und auch die Umwelt durch das von der Betriebssicherheitsverordnung festgelegte Prüfsystem wirkungsvoll geschützt werden. Allerdings tragen dabei die Betreiber einer Anlage große Verantwortung: Sie müssen nicht nur dafür sorgen, dass eine Anlage mängelfrei ist, sondern seit dem Jahr 2008 auch anhand einer Gefährdungsanalyse die Prüfzyklen festlegen. „Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das eine große Herausforderung“, erläutert Beck.
Der Anlagensicherheitsreport wird in der Zeitschrift Technische Überwachung veröffentlicht. Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen: DEKRA Industrial GmbH. DEKRA EXAM GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e. V.