24. März 2021 – Am 1. April 2021 tritt die so genannte Automatikregel in Kraft: Fahrschüler:innen können ihre praktische Fahrerlaubnisprüfung dann mit einem Automatikwagen absolvieren und dürfen anschließend auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Voraussetzung dafür sind neben der Automatik-Fahrausbildung mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt bei der Fahrschule. Bislang durften Fahrer:innen mit einem so genannten Automatik-Führerschein keine Pkw mit manueller Schaltung fahren. „In Deutschland werden inzwischen mehr Automatikwagen als Schaltwagen neu zugelassen. Der Durchbruch der Elektromobilität verstärkt diesen Trend“, sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands. Dem trage die Automatikregelung Rechnung. Auch Fahrerlaubnisinhaber:innen mit einer älteren Automatikeintragung können durch die Kurzlehrfahrten die Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis auf Schaltfahrzeuge erlangen. „Fahranfänger:innen sollten jedoch abwägen, ob sie auf eine Automatikausbildung setzen wollen“, sagt Goebelt. Grundsätzlich sei der Umstieg von Schaltung auf Automatik leichter zu bewältigen als umgekehrt. Goebelt: „Wer nach der Automatik-Fahrausbildung in der Regel nicht mit einem Schaltwagen fährt, sollte vorsichtig sein und Zeit für die Umgewöhnung einplanen.“
Deutschland geht Sonderweg beim Automatik-Führerschein
Bereits seit einigen Jahren ist es europaweit möglich, die Fahrprüfung mit Automatikgetriebe zu absolvieren. „Die Änderung der EU-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland soll den Führerscheinerwerb erleichtern“, erläutert Goebelt. Zudem seien Elektroautos und auch viele neue Assistenzsysteme an Automatikgetriebe gekoppelt. Durch die Automatikregelung wird die Fahrerlaubnisprüfung mit E-Autos überhaupt erst möglich. Damit soll die Elektromobilität in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Allerdings sieht der TÜV-Verband auch Gefahren für die Verkehrssicherheit. „Die Gleichstellung von Fahrausbildung mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe wird dazu führen, dass Fahrer:innen ohne ausreichende Schaltkompetenz in Schaltwagen unterwegs sind“, sagt Goebelt. Fehlende Fahrpraxis in einem Auto mit Schaltung und Kupplung könne für Ungeübte schnell gefährlich werden. Daher appelliert der TÜV-Verband an Fahrschüler:innen, sich in allen Aspekten der Fahrzeugführung ausbilden zu lassen. Wer Pkw mit Schaltgetriebe fahren möchte, sollte damit auch seine Führerscheinausbildung machen. „Die Fahrschule bietet einen geschützten Raum, um Schalterfahrung im realen Straßenverkehr zu sammeln“, sagt Goebelt. „Durch die unabhängige Prüfung wird den Fahrschüler:innen bestätigt, dass sie ihr Fahrzeug sicher beherrschen.“
In Deutschland führen die TÜV-Organisationen und die Dekra die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen durch. Sie stellen die „amtlich anerkannten Sachverständigen“, die bei der praktischen Prüfung auf dem Rücksitz mitfahren und die Fahrkenntnisse des Fahrschülers bewerten. Im Jahr 2019 sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes 1,7 Millionen praktische Prüfungen durchgeführt worden. Die Durchfallquote lag bei 29,8 Prozent.