Mehrheit für Beibehaltung der Schaltwagenprüfung

Laut den Befragten einer VdTÜV-Umfrage gefährdet mangelnde Schaltkompetenz von Fahranfängern die Verkehrssicherheit.

©James Lewis via Unsplash

Eine große Mehrheit der Deutschen lehnt eine standardmäßige Führerscheinausbildung auf Automatikwagen aus Sicherheitsgründen ab. So sind vier von fünf Bundesbürgern (79 Prozent) der Meinung, dass Fahranfänger ohne ausreichende Schaltkompetenz eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sind. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.010 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des TÜV-Verbands ergeben. „Es ist verfrüht, bei der Fahrausbildung die Führerscheinprüfung auf einem Automatikwagen zum Standard zu machen“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Im Gegensatz zu Ländern wie den USA ist der Schaltwagen in Deutschland immer noch der Normalfall – gerade bei Fahranfängern. Sind diese ohne ausreichende Fahrpraxis mit einem Auto mit Schaltung und Kupplung unterwegs, wird es gefährlich.“ Daher lehnt der TÜV-Verband die aktuell diskutierten Änderungen bei der Führerscheinprüfung ab. Wer seinen Führerschein mit einem Automatikwagen macht, bräuchte dann keine praktische Prüfung mehr auf einem Schaltwagen ablegen. „Mit diesem Vorschlag würde man der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen einen Bärendienst erweisen“, sagte Bühler. „Mit zunehmender Verkehrsdichte, neuen Fahrzeugen wie E-Scootern und zusätzlicher Technik in den Fahrzeugen nehmen die Anforderungen an die Fahrer zu. Deswegen müssen Fahranfänger im Interesse aller Verkehrsteilnehmer nachweisen, dass sie ihr Fahrzeug sicher beherrschen.“ Mit wenigen Übungsstunden auf dem leeren Supermarktparkplatz sei es nicht getan. Laut Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich 79 Prozent der Befragten gegen eine entsprechende Änderung aus: Wer mit einem Wagen mit Schaltgetriebe fahren möchte, sollte auch weiterhin eine Führerscheinprüfung mit einem Schaltfahrzeug bei einer Prüfstelle ablegen müssen.

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist für die Beherrschung eines Schaltwagens ein ausreichendes Fahrtraining notwendig. „Fahrschüler müssen Schaltung und Kupplung koordinieren und gleichzeitig den Verkehr im Blick behalten“, sagte Bühler. „Nach der Fahrausbildung sollte die Schaltkompetenz von Fahranfängern von unabhängiger Seite abgeprüft werden.“ Nach den Ergebnissen der Umfrage stimmen drei von vier Befragten (77 Prozent) der Aussage zu, dass die Beherrschung eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe deutlich komplizierter ist als die eines Automatikfahrzeugs. Nur jeder fünfte (21 Prozent) ist der Meinung, dass sich Autofahrer das Schalten und Kuppeln auch selbst beibringen können. „Gerade Fahranfänger nutzen in der Regel Kleinwagen und gebrauchte Fahrzeuge, die eher selten mit Automatik ausgestattet sind“, sagte Bühler. Nach Angaben des DAT-Reports entscheiden sich nur 15 Prozent aller Gebrauchtwagenkäufer für ein Fahrzeug mit Automatik. Insgesamt fahren 69 Prozent aller Pkw-Halter in Deutschland einen Schaltwagen.

Der TÜV-Verband plädiert dafür, am Prinzip der Trennung von privater Fahrausbildung und staatlich anerkannter Prüfung durch Technische Prüfstellen festzuhalten. Laut Umfrage halten 86 Prozent der Bundesbürger diese Trennung grundsätzlich für sinnvoll. In Deutschland führen die TÜV-Organisationen und die Dekra die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen durch. Sie stellen die „amtlich anerkannten Sachverständigen“, die bei der praktischen Prüfung auf dem Rücksitz mitfahren und die Fahrkenntnisse des Fahrschülers bewerten. Im Jahr 2018 sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes 1,7 Millionen praktische Prüfungen durchgeführt worden. Die Durchfallquote lag bei 29,4 Prozent.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa unter 1.010 Personen ab 16 Jahren. Die Fragestellung lautete: „Derzeit wird diskutiert, ob Fahranfänger, die ihren Führerschein auf einem Wagen mit Automatikgetriebe gemacht haben, auch ohne eine weitere Prüfung Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe fahren dürfen. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen in diesem Zusammenhang zu oder nicht zu?“