Wochenlang mussten Fahrschulen und Prüfstellen in ganz Deutschland schließen. Aber jetzt gibt es erste Lichtblicke: Bundesweit treten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft und in Nordrhein-Westfalen und in Berlin finden ab heute wieder schrittweise Fahrerlaubnisprüfungen statt. In NRW dürfen die Fahrschulen bereits seit dem 24. April aufgrund einer generellen Ausnahmegenehmigung wieder flächendeckend öffnen. Um die Gesundheit der Fahrschüler:innen, Fahrlehrer:innen und Prüfer:innen bestmöglich zu schützen, haben sich der TÜV-Verband und DEKRA mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) sowie der Interessensvereinigung moving auf Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnis-Prüfbetriebs verständigt. „Wir müssen einen sicheren Rahmen für die Prüfsituationen schaffen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren“, sagte Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um den Fahrerlaubnis-Prüfbetrieb bundesweit wieder aufnehmen zu können.“ An den Eckpunkten könnten sich die Technischen Prüfstellen in ganz Deutschland orientieren. Sie umfassen Leitlinien zu Hygiene- und Abstandsregelungen sowohl bei der theoretischen als auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Mit Blick auf länderspezifische Regelungen formulieren die regionalen Technischen Prüfstellen darüber hinaus konkrete Detailregelungen.
Die Schutzmaßnahmen müssen solange eingehalten werden, bis wieder ein vollständiger Normalbetrieb durchgeführt werden kann. „Die Schutzmaßnahmen geben den Fahrschülern eine Perspektive auf eine baldige Fahrerlaubnisprüfung“, sagte Waschke. „Der Führerschein ist oftmals entscheidend für Berufswahl, individuelle Versorgung und die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe.“ Daher sei es notwendig, möglichst schnell wieder in einen geregelten Prüfbetrieb übergehen zu können. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Fahrausbildung und der Prüfungen treffen die Bundesländer. Waschke: „Fahrschüler sollten sich bei ihren zuständigen Technischen Prüfstellen und ihren Fahrschulen erkundigen, wann der Schulungs- und Prüfbetrieb wiederaufgenommen wird.“