Berlin, 16.11.2021 ‒ Anlässlich des 8. Deutschen Fahrlehrerkongresses heben der TÜV-Verband und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) den hohen Beitrag des bestehenden Ausbildungs- und Prüfungssystems für den Fahrerlaubniserwerb zur allgemeinen Verkehrssicherheit in Deutschland hervor. Die Verringerung der Wartezeiten auf Prüftermine infolge der Corona-Pandemie konnte durch kurzfristige Abstimmungen zwischen der Fahrlehrerschaft, den Technischen Prüfstellen und den Ländern in den vergangenen Monaten erreicht werden.
Hartmut Abeln, Vorsitzender der Kommission Verkehrswesen des TÜV-Verbandes und CEO der TÜV Nord Mobilität, sagt:
„Die Qualität des Fahrprüfungswesens ist für die Verkehrssicherheit von Fahranfängern von enormer Bedeutung. Entscheidend dafür ist die konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Fahrlehrerschaft und den Prüfern. Ohne diese beidseitige Bereicherung hätten wir in den vergangenen Jahren nicht das Fahrerlaubnisprüfungssystem optimieren können und die Erfolge beim Rückgang der Zahl der schwer verunglückten 18- bis 24-jährigen Fahranfänger erreicht.“
Jürgen Kopp, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, unterstreicht die Bedeutung von guter Ausbildung und unabhängiger Prüfung:
„Um das strategische Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent zu reduzieren und die Zahl der Schwerverletzten signifikant zu senken, zu erreichen, ist es wichtig, einer professionellen Fahrausbildung und unabhängigen Fahrerlaubnisprüfung im Sinne der Vision Zero weiterhin einen großen Stellenwert beizumessen. Entscheidend ist, dass die Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland im Auftrag der Bundesländer von den jeweiligen Technischen Prüfstellen durchgeführt wird, die ihre Tätigkeit frei von marktwirtschaftlichen Zwängen und mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit erfüllen können.“
Zum Hintergrund
In Deutschland beauftragen die obersten Landesbehörden die Technischen Prüfstellen mit der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung als hoheitliche Tätigkeit. Alle Aufgaben und Pflichten der Mitarbeiter:innen der Technischen Prüfstellen unterliegen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Um zu gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, werden die Technischen Prüfstellen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) regelmäßig begutachtet.
Die Technischen Prüfstellen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben staatsentlastend wahr, verfolgen keine Gewinnerzielungsabsicht und agieren unabhängig vom Wettbewerb. Sie können ihre Ressourcen voll im Interesse einer höheren Verkehrssicherheit einsetzen und die Fahrerlaubnisprüfung und die Fahrausbildung in Kooperation mit den Fahrschulen wissenschaftsgestützt weiterentwickeln.