Auch im Prüfungs- und Begleitfahrzeug der Klasse B in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) muss der Hygieneschutz beachtet werden. Die Technischen Prüfstellen schreiben daher das ständige Tragen eines Mund-Nase-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung während der PFEP vor. Dies baut auf der aktuellen Verordnungslage in den Ländern auf. Darüber hinaus sind die Aufenthaltszeiten im Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
Vermehrt wird vorgeschlagen, eine Trenneinrichtung, Trennwand, Trennscheibe oder einen Spuckschutz im Fahrzeug zu montieren, wobei eine große Bandbreite der Umsetzungsqualität zu erwarten ist. Da exakte Vorgaben zur Umsetzung in einem Prüfungs- und Begleitfahrzeug der Klasse B in der PFEP nicht vorhanden sind, streben TÜV und DEKRA eine klare allgemeingültige Regelung an.
VdTÜV und DEKRA stellen klar, dass eine Trenneinrichtung im Prüfungs- und Begleitfahrzeug unter den besonderen Anforderungen der Prüfungsdurchführung und unter der Vorgabe des ständigen Tragens eines Mund-Nase-Schutzes aller Beteiligten nicht zielführend ist. Eine Trennwand ersetzt keinen Mund-Nase-Schutz oder eine Mund-Nasen-Bedeckung und ist vor der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung zu demontieren. Beispielsweise muss der amtliche anerkannte Sachverständige oder Prüfer alle für den Ablauf der praktischen Prüfung wichtigen Verkehrsvorgänge beobachten können.