Berlin, 7. Mai 2024 – Ob in der Orthopädie, Kardiologie oder Zahnmedizin: Röntgenaufnahmen gehören zum Standardrepertoire der medizinischen Diagnostik. „Röntgenstrahlen sind keinesfalls harmlos, sondern bergen immer das Risiko, gesunde Zellen zu schädigen. Die Folge können Hautverbrennungen, Augenleiden, Krebserkrankungen oder Schäden am genetischen Erbgut sein“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Damit das Röntgen Patient:innen und medizinisches Personal möglichst wenig belastet, ist es wichtig, den technischen Zustand der Röntgengeräte sorgfältig zu überwachen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Strahlenexposition so weit wie möglich zu begrenzen.“ Ein aktuelles Bild über den technischen Zustand der Röntgengeräte in Deutschland liefert der „TÜV Röntgenreport“, der jährlich vom TÜV-Verband herausgegeben wird.
Gut vier von fünf der Röntgengeräte sind mängelfrei
Im Jahr 2023 haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 14.986 Röntgengeräte untersucht. Die gute Nachricht ist, dass mit einem Anteil von 84 Prozent die weitaus meisten Geräte in der Humanmedizin, Dentalmedizin, Veterinärmedizin und im technischen Bereich mängelfrei sind. Bei jedem sechsten Gerät stellten die Prüfer:innen Mängel fest (16 Prozent). Zum Vergleich: Im Vorjahr lag die Mängelquote bei 14,9 Prozent. Dabei entfielen 15 Prozent der festgestellten Mängel auf die Mängelkategorie 1 „schwerwiegende Mängel“. Ein Weiterbetrieb ist dann nicht mehr möglich. Schwerwiegende Mängel müssen umgehend behoben und die Geräte erneut von einem Sachverständigen geprüft werden. Der Großteil der Mängel ist mit einem Anteil von 58 Prozent als „erheblich“ eingestuft worden. Erhebliche Mängel müssen in der Regel durch technisches Fachpersonal beseitigt werden, aber die Beseitigung nicht durch einen Sachverständigen bestätigt werden. 26 Prozent der Mängel galten als „einfach bzw. formal“. Die Behebung einfacher Mängel erfordert nur geringfügige Maßnahmen und sie muss nicht an Behörden oder die Sachverständigen gemeldet werden.
Die meisten Mängel in wiederkehrenden Prüfungen
Eine TÜV-Prüfung umfasst verschiedene Sicherheitsaspekte an Röntgengeräten und je nach Geräteart gibt es bis zu 80 Prüfpunkte. Ein wichtiger Prüfpunkt bei allen Röntgengeräten ist der Schutz der Umgebung und damit vor allem des medizinischen Personals bzw. anderer Anwender:innen sowie der Patient:innen. Bei medizinischen Röntgengeräten liegt ein zusätzlicher Prüfschwerpunkt auf der Strahlendosis und Bildqualität. „In Deutschland wird die technische Sicherheit von Röntgeneinrichtungen gewissenhaft überprüft“, sagt Schröer. „Das hohe Sicherheitsniveau führt dazu, dass Patient:innen aber auch Anwender:innen keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.“ Sachverständige kontrollieren die Geräte vor Inbetriebnahme und dann alle fünf Jahre. Außerdem muss eine Sicherheitsprüfung nach „wesentlichen Änderungen“ an den Röntgeneinrichtungen oder den Räumlichkeiten erfolgen.
Die wiederkehrende Prüfung ist der häufigste Prüfanlass: 10.898 Röntgengeräte (73 Prozent) wurden im Rahmen ihres fünfjährigen Prüfzyklus untersucht. Eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme erfolgte bei 3.488 Röntgeneinrichtungen (23 Prozent) und wesentliche Änderungen erforderten eine Abnahme von 167 Geräten (4 Prozent). „Sowohl Mängelquoten bei der Erstprüfung als auch bei den wiederkehrenden Kontrollen zeigen die Notwendigkeit regelmäßiger Sicherheitsprüfungen durch unabhängige Sachverständige“, sagt Schröer. Trotz Herstellerabnahmen weist jedes sechste neu in Betrieb genommene Röntgengerät (15 Prozent) Mängel auf. Bei den wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen liegt die Mängelquote bei 16 Prozent. Die Mängelquote bei der Überprüfung einer wesentlichen Änderung liegt bei 10 Prozent. „Vor der Inbetriebnahme ist die Kombination aus Herstellerabnahme und Sachverständigenprüfung sehr effektiv“, sagt Schröer. „Während ihrer Nutzung tragen regelmäßige, unabhängige Prüfungen dazu bei, dass die Röntgengeräte sicher und funktionsfähig bleiben.“
Die meisten Röntgengeräte kommen in der Zahnmedizin zum Einsatz
Die meisten untersuchten Geräte stammen aus der Human- und Zahnmedizin: 53 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin und 19 Prozent auf die Humanmedizin. 21 Prozent der geprüften Röntgeneinrichtungen waren technische Anwendungen, die zum Beispiel auf Flughäfen zum Einsatz kommen. Mit 8 Prozent machen Röntgengeräte im Bereich der Veterinärmedizin den kleinsten Teil aus. „Beim medizinischen Röntgen sind die Patienten den Strahlen direkt ausgesetzt“, erklärt Schröer. „Daher ist das Schutzziel für Patient:innen sehr hoch und es gelten besonders strenge Sicherheitsanforderungen für medizinische Röntgengeräte.“
Im Jahr 2023 wurden 7.889 dentalmedizinische Röntgengeräte durch TÜV-Sachverständige geprüft. Jedes fünfte Gerät (20 Prozent) hatte einen oder mehrere Mängel – im Vorjahr waren es lediglich 16 Prozent. Am häufigsten kommen Dental-Tubus-Geräte zum Einsatz. Die Geräte können zielgenau einzelne Zähne durchleuchten und sind direkt im Behandlungsraum angebracht. Bei 22 Prozent der 4.816 untersuchten Dental-Tubus-Geräte haben die TÜV-Sachverständigen Mängel festgestellt. Die Mängelquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozentpunkte an: 2023 wiesen 15 Prozent der Dental-Tubus-Geräte Mängel auf. Das häufigste Problem bei der wiederkehrenden Prüfung sind Mängel an der Schutzausrüstung (9 Prozent). „Dieser Mangel ist auch auf eine Regeländerung aus dem Jahr 2020 zurückzuführen“, sagt Schröer. „Seither ist eine Bleischürze oder ein Bleischild zum Schutz der Schilddrüse vorgeschrieben. Ein erheblicher Teil der Arztpraxen weiß von der geänderten Vorschrift offenbar noch nichts, dabei ist die Anschaffung eines Bleischutzes mit etwa 100 Euro recht kostengünstig und schnell erledigt.“
Panoramaschichtaufnahmegeräte kommen ebenfalls oft beim Zahnarztbesuch zum Einsatz: Sie machen Röntgenbilder des gesamten Gebisses. Die TÜV-Sachverständigten prüften im Jahr 2023 insgesamt 2.660 dieser Geräte und stellten bei 17 Prozent Mängel fest. Ein häufiger Mangel betrifft die Foliensysteme. Bei 3 Prozent wurden Mängel, wie zum Beispiel Kratzer, Knicke oder Schmutzablagerungen, an den Foliensystemen gefunden. Betroffen sind sowohl digitale Speicherfolien aber auch analoge Film-Folien-Systeme. Diese können als Störstellen auf den Patientenaufnahmen zu sehen sein und schlimmstenfalls zu einer Fehldiagnose führen. Dieser Mangel macht deutlich, wie elementar die regelmäßige Überprüfung von Röntgenanlagen sowie eine sorgfältige Qualitätskontrolle der Aufnahmematerialien sind, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Diagnosen zu gewährleisten.
Hier finden Sie den vollständigen „TÜV-Röntgenreport 2024“.
Methodik-Hinweis: Grundlage des „TÜV Röntgenreports 2024“ sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2023 durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind.