Stellungnahme des TÜV-Verbands zum Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes

Der TÜV-Verband begrüßt die Schaffung eines Sorgfaltspflichtengesetzes. Es ist zwar bereits für viele Unternehmen selbstverständlich, Lieferketten nach sozialen und ökologischen Standards auszurichten. Mit dem Lieferkettengesetz wird die Selbstverständlichkeit jedoch nun für noch mehr Unternehmen zur Pflicht.

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Die Bundesregierung hat sich im Februar 2021 auf die Verabschiedung eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verständigt. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Der TÜV-Verband begrüßt die Schaffung eines Sorgfaltspflichtengesetzes.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Unternehmen beeinflussen mit ihrem wirtschaftlichen Handeln auf vielfältige Weise das Leben der Menschen sowie die Umwelt. Zu Recht wird von Wirtschaftsakteuren daher zunehmend verlangt, ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung - auch entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette -nachzukommen und bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen immer auch die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Blick zu haben. Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz wird die Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und ökologischen Standards in globalen Lieferketten von Unternehmen nun zur Pflicht.

Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen können entscheidend dabei unterstützen, dass soziale und ökologische Standards an jedem Glied der Lieferkette eingehalten werden. Woher werden Rohmaterialien bezogen? Werden Menschenrechte und Umweltaspekte berücksichtigt? Wie steht es um die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen? Um diese Fragen geht es beispielsweise im Rahmen so genannter Lieferantenaudits und sie sind Inhalt entsprechender Zertifizierungen in Bezug auf die Einhaltung sozialer, ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards. Mit diesen Dienstleistungen tragen Prüforganisationen dazu bei, die Stationen eines Produkts oder Materials vom Rohstoff über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in der gesamten Prozesskette verlässlich zu überprüfen und zu dokumentieren.

Die ausführliche Stellungnahme des TÜV-Verbands finden Sie nebenstehend zum Download.