TÜV-Verband fordert zügige Verabschiedung des EU-Sorgfaltspflichtengesetzes

Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette müssen konsequent überprüft werden. Ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ist dringend notwendig. Der TÜV-Verband veröffentlicht seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für das EU-Sorgfaltspflichtengesetz.

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Berlin, 8. Juni 2022 – Der TÜV-Verband begrüßt die Pläne der EU-Kommission, Anforderungen für ein verantwortliches Management von Lieferketten für in der EU tätige Unternehmen verbindlich zu machen. „Ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz, das neben Arbeits- und Menschenrechten auch umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten umfasst, ist längst überfällig“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Es sollten jedoch nicht nur Anforderungen gestellt, sondern deren Einhaltung auch konsequent überprüft werden.“ Der TÜV-Verband begrüßt daher ausdrücklich, dass der EU-Gesetzesvorschlag unabhängigen Dritten eine wichtige Rolle zuweist. Petrich: „Audits und Zertifizierungen sind der Schlüssel für den Erfolg des Sorgfaltspflichtengesetzes. Sie schaffen das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Lieferkette, unterstützen damit Unternehmen und Behörden und erhöhen die Transparenz für die Verbraucher:innen.“ Laut einer TÜV-Studie sehen 83 Prozent der deutschen Unternehmen ab 25 Mitarbeitenden die Entwicklung allgemeingültiger Standards für Sorgfaltspflichten und 73 Prozent die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen als wichtigste Vorteile eines Lieferkettengesetzes. Und 78 Prozent geben an, dass die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette von unabhängigen Stellen überprüft werden sollte. Die EU-Kommission hat im Frühjahr ihren lang erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt, den der TÜV-Verband jetzt in einer Stellungnahme ausführlich kommentiert hat.

Zügige Gesetzgebung notwendig

Trotz der aktuellen Herausforderungen – verursacht durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg – ist der Zeitpunkt für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz richtig. „Jedes dritte befragte Unternehmen gibt an, in den vergangenen Jahren seine Lieferketten neu ausgerichtet zu haben“, sagt Petrich. „Der Ukraine-Krieg wird diesen Trend weiter verstärken. Unternehmen sind gut darin beraten, ihre bestehenden Lieferbeziehungen auf den Prüfstand zu stellen. Mit Blick auf die Zukunft muss das Sorgfaltspflichtengesetz jetzt soziale und ökologische Standards setzen, die langfristig geeignet sind, Ungerechtigkeiten in den globalen Wirtschaftsbeziehungen zu minimieren, Rechte von Menschen in Produktionsländern zu stärken und die Umwelt- und Klimakrise einzudämmen.“ Um Unternehmen schnell Planungssicherheit zu ermöglichen, sollten sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren bemühen. Gleichfalls brauchen Unternehmen, insbesondere KMUs, finanzielle und politische Unterstützung während der Einführung des Gesetzes.

Zu den Downloads

Stellungnahme "EU Commission proposal Corporate Sustainability Due Diligence"

Studienbericht  Studienbericht "Nachhaltige Lieferketten – umweltschonend, sozial gerecht, wirtschaftlich erfolgreich"

Methodik-Hinweis: Grundlage der Studienergebnisse ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 500 Unternehmen in Deutschland ab 25 Mitarbeitenden. Telefonisch befragt wurden Mitglieder der Geschäftsleitung, Abteilungs- bzw. Bereichsverantwortliche und Einkäufer:innen. Die Befragung wurde im Sommer 2021 durchgeführt. Die Fragen lauteten „Welche positiven Auswirkungen wird das Lieferkettengesetz haben?“, „Sollte die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette von unabhängigen Stellen geprüft werden?“ und „Hat Ihr Unternehmen in den vergangenen zwei bis drei Jahren seine Lieferketten neu ausgerichtet und Aspekte der Nachhaltigkeit integriert?“