15. Mai 2021 – Zur öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten von Unternehmen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:
„Das Sorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiges und faires Wirtschaften in einer globalisierten Welt. Große deutsche Unternehmen müssen ab 2023 dafür sorgen, dass auch entlang ihrer Lieferkette Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden.“
„Jetzt kommt es auf die Umsetzung des Lieferkettengesetzes in der Praxis an. Soziale und ökologische Standards müssen klar definiert und deren Einhaltung kontrolliert werden. Unabhängige Prüfungen können das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Lieferkette schaffen. Das hilft den Unternehmen und schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Immer mehr Menschen wollen wissen, woher die von ihnen gekauften Produkte stammen und unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen sie hergestellt wurden.“
„Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Ein wirksamer Menschenrechts- und Umweltschutz kann aber nur gelingen, wenn alle Teilnehmer des europäischen Binnenmarktes an einem Strang ziehen. Es ist daher konsequent und richtig, dass EU-Justizkommissar Didier Reynders bereits im Sommer 2021 einen Gesetzentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen will. Er sollte noch ambitionierter ausfallen als der deutsche Vorschlag.“
Der TÜV-Verband hat seine Stellungnahme beim zuständigen Ausschuss eingereicht.